ExpKulB_MedExp Referenznummer der Bekanntmachung: VGV 2021/CLZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.welterbeimharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
ExpKulB_MedExp
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Kulissenelementen und Medienexponaten:
- Monitore, teilweise mit Touchfunktion
- Abspielgeräte
- PCs
- Drucker
- Tischlerarbeiten
- Programmierungsleistungen
- Werkstattplanung
- Ausstellungssteuerung
- 3D-Relief
Exponat- und Kulissenbau
38678 Clausthal-Zellerfeld
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Kulissenelementen und Medienexponaten:
- Monitore, teilweise mit Touchfunktion
- Abspielgeräte
- PCs
- Drucker
- Tischlerarbeiten
- Programmierungsleistungen
- Werkstattplanung
46038602
Die Projektlaufzeit ist eine voraussichtliche Angabe und kann von obiger Annahme abweichen. Ausstellungseröffnung soll voraussichtlich im Juli 2022 sein. Montagefreiheit für die auschgeschriebenen Leistungen ist für Mai 2022 geplant, kann aber noch nicht sicher prognostiziert werden.
Medienexponate
38678 Clausthal-Zellerfeld
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Kulissenelementen und Medienexponaten:
- Monitore, teilweise mit Touchfunktion
- Abspielgeräte
- PCs
- Drucker
- Tischlerarbeiten
- Programmierungsleistungen
- Werkstattplanung
- Ausstellungssteuerung
- 3D-Relief
Die Projektlaufzeit ist eine voraussichtliche Angabe und kann von obiger Annahme abweichen. Ausstellungseröffnung soll voraussichtlich im Juli 2022 sein. Montagefreiheit für die auschgeschriebenen Leistungen ist für Mai 2022 geplant, kann aber noch nicht sicher prognostiziert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Exponat- und Kulissenbau
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE916 Goslar
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medienexponate
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE916 Goslar
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y24RLMB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.