Neubau Grundschule Astrid-Lindgren Referenznummer der Bekanntmachung: 125_2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzminden.de/startseite_holzminden.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzminden.de/startseite_holzminden.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzminden.de/startseite_holzminden.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Astrid-Lindgren
Die Stadt Holzminden beabsichtigt den Neubau der Astrid-Lindgren-Grundschule am gleichen Standort.
Die Anschrift des Baugrundstücks lautet:
Astrid Lindgren Grundschule, Fröbelweg 1, 37603 Holzminden
Erst nach Nutzungsaufnahme des neuen Schulgebäudes kann der Bestandsbau rückgebaut werden. Der reguläre Schulbetrieb darf zu keiner Zeit eingeschränkt werden. Die Feuerwehrzufahrt zum bestehenden Schulhof im Norden parallel zur Sporthalle muss zur Fertigstellung der neuen Zufahrt des Michaelisplatzes
gewährleistet bleiben. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Nach der Baufeldfreimachung wird im ersten
Bauabschnitt der Neubau, die technische Infrastruktur und die Außenanlagen im östlichen, nördlichen und südlichen Teil des Grundstücks hergestellt. Die Abgrenzung zum noch benutzen Schulhof im Westen wird mittels Bauzaun erfolgen. Sobald die Schule in den Neubau umgezogen ist, wird die Bestandsschule
zurück gebaut. Im anschließenden zweiten Bauabschnitt werden die restlichen Außenanlagen, Grundstückseinfassungen, der Schulhof und die Zuwegung zur Bestandssporthalle hergestellt.
Die Baustelle liegt innerhalb der Kernstadt Holzminden, im gleichnamigen Landkreis in Niedersachsen. Der Neubau wird hinter der alten bestehenden Astrid-Lindgren-Grundschule mit der Adresse Michaelisplatz 2, 37603 Holzminden errichtet. Auf dem Baufeld befindet sich derzeit ein Rasen-Bolzplatz, zwei Tennisfelder,
diverse Bäume und Gehölze, sowie der asphaltierte Schulhof mit vereinzelten Spielgeräten und die Bestandsschule selbst. Der Neubau und die beiden zugehörigen Nebengebäude sind freistehend innerhalb des Grundstückes. Im Süden wird das Grundstück begrenzt durch die Siedlungsstraße "Fröbelweg" und anschließend Wohnbebauung. Im Westen ist der - während Bauzeit - noch genutzte Schulhof mit einem
Bauzaun abgetrennt und im Norden eine Tennisplatzanlage. Nordwestlich befindet sich die Sporthalle, welche erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt umgebaut und erweitert wird. Östlich des Grundstücks liegt die Allee "Liebigstraße".
Der zweigeschossige Neubau gliedert sich in drei ablesbare Abschnitte. Im mittleren Abschnitt ist ein Foyerüber beide Geschosse angeordnet. Die beiden anderen Gebäudeteile besitzen einen Lichthof um welche sich die Räume gruppieren. Ein Schulturm befindet sich im südlichen Bereich und dient als Dachausstieg. Die
Erschließung des Gebäudes erfolgt über eine großzügige Freitreppe im Foyer und über weitere fünf Treppenhäuser in den Innen- und Außenecken des Gebäudes. Zentral gelegen sind die Technik- und
Sanitärräume. Nördlich und südlich des Neubaus wird jeweils ein Abstellhaus in Holz-Rahmen-Bauweise auf Streifenfundamenten errichtet.
Grundschule Astrid-Lindgren Fröbelweg 1 37603 Holzminden
Die Neubaumaßnahme wird in folgenden Fachlosen ausgeschrieben:
- Gerüstbauarbeiten
- Fenster- und Außentüren
- Dacharbeiten
-Zimmerarbeiten, Vorhangfassade
- Estricharbeiten
- Metallbauarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenbeschichtungsarbeiten
- Parkettarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Innentüren
- Tischlerarbeiten
- WC-Trennwände
- Schließanlage
- Gebäudereinigung
- Beschilderung
- Blitzschutz
- Sanitäranlagen
- Heizungsinstallation
- Raumlufttechnik
- Elektroinstallation
- Fernmelde- und Informationstechnik
- Gebäudeautomation
- Technische Wärmedämmung
- Aufzugsanlage
- PV-Anlage
- Feuerlöscher
- Außenanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCTR9T6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag in unzulässig, soweit
- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Mehr als 15 tage nach Eingang des Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 S. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de