Neubau Grundschule Astrid-Lindgren Referenznummer der Bekanntmachung: 125_2021

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzminden.de/startseite_holzminden.html
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzminden.de/startseite_holzminden.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCTR9T6
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzminden.de/startseite_holzminden.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Astrid-Lindgren

Referenznummer der Bekanntmachung: 125_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214210 Bau von Grundschulen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Holzminden beabsichtigt den Neubau der Astrid-Lindgren-Grundschule am gleichen Standort.

Die Anschrift des Baugrundstücks lautet:

Astrid Lindgren Grundschule, Fröbelweg 1, 37603 Holzminden

Erst nach Nutzungsaufnahme des neuen Schulgebäudes kann der Bestandsbau rückgebaut werden. Der reguläre Schulbetrieb darf zu keiner Zeit eingeschränkt werden. Die Feuerwehrzufahrt zum bestehenden Schulhof im Norden parallel zur Sporthalle muss zur Fertigstellung der neuen Zufahrt des Michaelisplatzes

gewährleistet bleiben. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Nach der Baufeldfreimachung wird im ersten

Bauabschnitt der Neubau, die technische Infrastruktur und die Außenanlagen im östlichen, nördlichen und südlichen Teil des Grundstücks hergestellt. Die Abgrenzung zum noch benutzen Schulhof im Westen wird mittels Bauzaun erfolgen. Sobald die Schule in den Neubau umgezogen ist, wird die Bestandsschule

zurück gebaut. Im anschließenden zweiten Bauabschnitt werden die restlichen Außenanlagen, Grundstückseinfassungen, der Schulhof und die Zuwegung zur Bestandssporthalle hergestellt.

Die Baustelle liegt innerhalb der Kernstadt Holzminden, im gleichnamigen Landkreis in Niedersachsen. Der Neubau wird hinter der alten bestehenden Astrid-Lindgren-Grundschule mit der Adresse Michaelisplatz 2, 37603 Holzminden errichtet. Auf dem Baufeld befindet sich derzeit ein Rasen-Bolzplatz, zwei Tennisfelder,

diverse Bäume und Gehölze, sowie der asphaltierte Schulhof mit vereinzelten Spielgeräten und die Bestandsschule selbst. Der Neubau und die beiden zugehörigen Nebengebäude sind freistehend innerhalb des Grundstückes. Im Süden wird das Grundstück begrenzt durch die Siedlungsstraße "Fröbelweg" und anschließend Wohnbebauung. Im Westen ist der - während Bauzeit - noch genutzte Schulhof mit einem

Bauzaun abgetrennt und im Norden eine Tennisplatzanlage. Nordwestlich befindet sich die Sporthalle, welche erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt umgebaut und erweitert wird. Östlich des Grundstücks liegt die Allee "Liebigstraße".

Der zweigeschossige Neubau gliedert sich in drei ablesbare Abschnitte. Im mittleren Abschnitt ist ein Foyerüber beide Geschosse angeordnet. Die beiden anderen Gebäudeteile besitzen einen Lichthof um welche sich die Räume gruppieren. Ein Schulturm befindet sich im südlichen Bereich und dient als Dachausstieg. Die

Erschließung des Gebäudes erfolgt über eine großzügige Freitreppe im Foyer und über weitere fünf Treppenhäuser in den Innen- und Außenecken des Gebäudes. Zentral gelegen sind die Technik- und

Sanitärräume. Nördlich und südlich des Neubaus wird jeweils ein Abstellhaus in Holz-Rahmen-Bauweise auf Streifenfundamenten errichtet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262100 Gerüstarbeiten
45421000 Bautischlerarbeiten
45261210 Dachdeckarbeiten
45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
45262320 Estricharbeiten
45262670 Metallbauarbeiten
45324000 Gipskartonarbeiten
45442100 Anstricharbeiten
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
44112240 Parkett
45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
44221200 Türen
44112310 Trennwände
44521100 Schlösser
90911200 Gebäudereinigung
34928470 Beschilderung
31216100 Blitzschutzvorrichtungen
42131400 Ventile, Hähne oder Rohrarmaturen für Sanitäranlagen
44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
45321000 Wärmedämmarbeiten
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
35111300 Feuerlöscher
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Hauptort der Ausführung:

Grundschule Astrid-Lindgren Fröbelweg 1 37603 Holzminden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Neubaumaßnahme wird in folgenden Fachlosen ausgeschrieben:

- Gerüstbauarbeiten

- Fenster- und Außentüren

- Dacharbeiten

-Zimmerarbeiten, Vorhangfassade

- Estricharbeiten

- Metallbauarbeiten

- Trockenbauarbeiten

- Malerarbeiten

- Bodenbeschichtungsarbeiten

- Parkettarbeiten

- Fliesenarbeiten

- Innentüren

- Tischlerarbeiten

- WC-Trennwände

- Schließanlage

- Gebäudereinigung

- Beschilderung

- Blitzschutz

- Sanitäranlagen

- Heizungsinstallation

- Raumlufttechnik

- Elektroinstallation

- Fernmelde- und Informationstechnik

- Gebäudeautomation

- Technische Wärmedämmung

- Aufzugsanlage

- PV-Anlage

- Feuerlöscher

- Außenanlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/11/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
01/11/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YCTR9T6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b) der Antrag in unzulässig, soweit

- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Mehr als 15 tage nach Eingang des Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 S. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2021

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