Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern Referenznummer der Bekanntmachung: 159_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Fahrzeugbreite 1,30 m
4 Rad- gelenkt
mit Winterdienstausrüstung
Göttingen
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Wesentliche Ausführungselemente sind:
Komplette Ausstattung für den Straßenbetrieb gemäß StVZO
Hydraulische 4- Rad- Lenkung
Hydrostatischer Fahrantrieb auf Vorder- und Hinterachse, permanent
Winterdienst- Schmalspur- Geräteträger
Motor und Antrieb: Dieselmotor (Nennleistung 75 - 90 KW), Hydrostatischer Fahr- Antrieb mit stufenloser Geschwindigkeitsveränderung über Fahrpedal, Hydraulikanlage ausgelegt für den Dauerbetrieb von Vorbaukehrmaschine und Winterdienst- Streuautomat bzw. Schlegelmäher
Zulässiges Gesamtgewicht max. 6.000 kg
Bremssystem: Hydraulische Zweikreisbremsanlage, Scheibenbremsen vorne und hinten, Feststellbremse auf Getriebe wirkend
Winterdiensttechnik: Sole- Streumaschine
Vorbau- Kehrmaschine: hydraulisch angetrieben; Besen hydraulisch heb-, senk, und schwenkbar
Umweltfaktoren: Geräuschdämmpaket 99 dba, Abgasnorm min. Euro 6c, alternativ EuroMot V
Gewährleistung: min. 24 Monate Gewährleistung / Garantie auf das Fahrzeug bis min. 1.200 Betriebsstunden/Jahr, min. 36 Monate Gewährleistung / Garantie auf den Antriebsstrang, min. 1.200 Betriebsstunden/Jahr
Lieferzeit gemäß Bieterangabe
Das Gesamtfahrzeug muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen.
zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 30.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von zwei Schmalspur-Geräteträgern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sehnde
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 31319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hako.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot sowie der
Gesamtzahl der eingegangenen Angebote abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html