Interimsbeauftragung Applicationsbetrieb für Atlassiananwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 182-436906

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte-Ahlten
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-isc.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bereitstellung von IT-Leistungen im Bereich gesetzlicher Krankenkassen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsbeauftragung Applicationsbetrieb für Atlassiananwendungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 182-436906
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufrechterhaltung des Applicationsmanagements für den Auftraggeber bis zum Abschluss einer neuen europaweiten Ausschreibung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Mobil ISC GmbH hatte nach Durchführung eines europaweiten offenen Verfahrens (2020/S 182-436906) am 23. November 2020 den Zuschlag auf das Angebot der Seibert Media GmbH erteilt. Das Auftragsvolumen in Höhe von 600.000,- € ist inkl. eines zusätzlichen Volumens in Höhe von 10% bereits erschöpft. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Intranets für die Vergabestelle werden fortlaufend Leistungen benötigt, da der gesamte Applicationsbetrieb autgesourst wurde. Die Betriebsleistungen der Seibert Media GmbH werden laufend bis zum Abschluss der neuen Ausschreibung benötigt, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Die Übernahme des Applicationsbetriebes durch die Mobil ISC GmbH erfordert den Aufbau eines eigenen Systems der Mobil ISC GmbH, auf das das bestehende System migriert werden muss. Die Mobil ISC GmbH verfügt nicht über die personellen Kapazitäten und Kompetenzen, um kurzfristig binnen weniger Wochen ein eigenes System zu konzeptionieren und dies aufzubauen. Entsprechende Fachkräfte können derzeit am Arbeitsmarkt nicht erfolgreich angeworben werden. Auch würde der finanzielle Aufwand zum Aufbau eines neuen Systems unverhältnismäßig hoch sein und ein Vielfaches an Kosten verursachen, die für die Aufrechterhaltung des Migrationsbetriebs durch ein externes Fachunternehmen über die Laufzeit von vier Jahren aufgewandt werden muss.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Mobil ISC GmbH hatte nach Durchführung eines europaweiten offenen Verfahrens am 23. November 2020 den Zuschlag auf das Angebot der Seibert Media GmbH erteilt. Das Auftragsvolumen in Höhe von 600.000,- € ist inkl. eines zusätzlichen Volumens in Höhe von 10% bereits erschöpft. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Intranets für die Vergabestelle werden fortlaufend Leistungen benötigt, da der gesamte Applicationsbetrieb autgesourst wurde. Die Betriebsleistungen der Seibert Media GmbH werden laufend bis zum Abschluss der neuen Ausschreibung benötigt, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Die Übernahme des Applicationsbetriebes durch die Mobil ISC GmbH erfordert den Aufbau eines eigenen Systems der Mobil ISC GmbH, auf das das bestehende System migriert werden muss. Die Mobil ISC GmbH verfügt nicht über die personellen Kapazitäten und Kompetenzen, um kurzfristig binnen weniger Wochen ein eigenes System zu konzeptionieren und dies aufzubauen. Entsprechende Fachkräfte können derzeit am Arbeitsmarkt nicht erfolgreich angeworben werden. Auch würde der finanzielle Aufwand zum Aufbau eines neuen Systems unverhältnismäßig hoch sein und ein Vielfaches an Kosten verursachen, die für die Aufrechterhaltung des Migrationsbetriebs durch ein externes Fachunternehmen über die Laufzeit von vier Jahren aufgewandt werden muss.

Die Leistungen des Auftragnehmers sind erforderlich zur Aufrechterhaltung des Applikationsbetriebes, der wiederum zur Erfüllung des bestehenden Vertrages zwischen der Mobil ISC GmbH und der VIACTIV Krankenkasse benötigt wird und dem Endkunden VIACTIV Krankenkasse die Aufrechterhaltung ihrer internen Verwaltungsstruktur ermöglicht. Die Dienstleistungen sind somit erforderlich. Ein Wechsel kann nicht ohne erhebliche technische Risiken und wirtschaftliche Mehrkosten erfolgen, da der Auftraggeber zunächst eine neue Infrastruktur aufzubauen hätte, dann eine Migration zu erfolgen hätte mit der Folge, dass ein Kostenaufwand entsteht, der die Kosten eines regelmäßigen Applikationsbetriebes über 4 Jahre bei weitem übersteigt und der aufgrund fehlender personeller Kapazitäten für den Auftraggeber nicht zu leisten ist. Die Vorbereitung der neuen Ausschreibung wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen werden können. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Einstellung geeigneter Beschäftigter, die den Applikationsbetrieb übernehmen können, deren Einarbeitung und die Einrichtung des Applikationsbetriebs bei der Mobil ISC GmbH nicht möglich.

Dementsprechend liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor.

Die Beauftragung der zusätzlichen Dienstleistungen zieht pro Monat Kosten in Höhe von 2.500,- € netto nach sich. Die Vorbereitung und Durchführung der neuen europaweiten Ausschreibung wird in maximal fünf Monaten abgeschlossen sein. Daher entsteht ein Auftragsvolumen in Höhe von 12.500,-€. Für den Fall, dass ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird, ist ein Puffer von rund 3 Monaten eingeplant.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 182-436906

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1072021
Bezeichnung des Auftrags:

Interimsleistungen Applicationsbetrieb

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.

gegen § 134 verstoßen hat oder

2.

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1.

der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.

der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.

der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2021

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