Außenanlagen - Verkehrssicherung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000247
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen - Verkehrssicherung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Außenanlagen - Verkehrssicherung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Außenanlagen - Verkehrssicherung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagen - Verkehrssicherung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist kein Angebot eingegangen. Nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU soll im Anschluss ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3b Abs. 3 Nr. 4-10 durchgeführt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.