Emder Schulen, Beschaffung von mobilen Endgeräten, MDM-Lizenzen und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Emder Schulen, Beschaffung von mobilen Endgeräten, MDM-Lizenzen und Zubehör
Lieferung von mobilen Endgeräten und Schutzhüllen/Zubehör
Bereitstellung der Lizenzen im MDM
Tablet mit Zubehör
Stadt Emden Cirksenastr. 111 26723 Emden Keine
649 Tablet (aktuelle Generation) 32 GB
100 Tablet (aktuelle Generation) 128 GB
und Zubehör (Stifte/Schutzhülle)
(siehe Leistungsverzeichnis)
Tablet mit Zubehör
Stadt Emden Cirksenastr. 111 26723 Emden Keine
60 Tablet inkl. Stift
60 Tablet-Schutzhülle
(siehe Leistungsverzeichnis)
Keine
Laptop
Stadt Emden Cirksenastr. 111 26723 Emden Keine
33 Laptop (siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets iOS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets Android
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKDMGV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]