Stadt Neustadt am Rübenberge - Lieferung von Umluftfiltergeräten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR9PN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt am Rübenberge
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt-a-rbge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Neustadt am Rübenberge - Lieferung von Umluftfiltergeräten
Für die insgesamt 29 Schulen und Kindergärten werden zur hygienischen Verbesserung der Raumluftqualität dezentrale Umluftfiltergeräte benötigt. Hinsichtlich der Übertragungswege von Krankheitserregern, wie des SARS-CoV-2-Virus über Partikel und Aerosole in der Raumluft, sollen diese durch die verbauten Hochleistungsschwebstofffilter abgeschieden werden. Die Umluftfiltergeräte dienen als zusätzliche Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos.
Es werden Klassenräume der Schulen sowie Gruppen und Bewegungsräume der Kindergärten mit Umluftfiltergeräten ausgestattet.
Gegenstand des Auftrags sind die folgenden Leistungen:
- Einbringen der Umluftfiltergeräte in 29 Liegenschaften
- Gesamtanzahl der Geräte: 219 Stück
- Betriebs-Luftvolumenstrom: bis 700m³/h und bis 1.200 m³/h
- Schalldruckpegel in 1 m Abstand bei Betriebsvolumenstrom: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H14-Filter nach DIN EN 1822
Abschnitt IV: Verfahren
In einem offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 2 und 4 VgV im Falle elektronischer Angebote grundsätzlich 30 Tage. Bei einer hinreichend begründeten Dringlichkeit kann die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV sogar bis auf 15 Tage verkürzt werden. Die COVID19-Pandemie führt auch mehr als ein Jahr nach ihrem Ausbruch weiter zu kurzfristigem Beschaffungsbedarf zum Schutze fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit). Da die zu beschaffenden Umluftfiltergeräte der Eindämmung und der Bewältigung der Pandemie und der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs in der Stadt Neustadt am Rübenberge dienen, besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, sodass die Stadt von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV zu verkürzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR9PN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]