St. Bernhard-Hospital Brake - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake/Unterweser
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-brake.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Bernhard-Hospital Brake - Tragwerksplanung
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (LP 1-6) für die Neustrukturierung der Kernfunktionen St. Bernhard-Hospital in Brake.
St. Bernhard-Hospital gemeinnützige GmbH, Claußenstraße 3, 26919 Brake/Unterweser
Das St. Bernhard-Hospital ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung in katholischer Trägerschaft und wird mit den Hauptabteilungen Innere Medizin (Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie) & Chirurgie (Orthopädie, Unfallchirurgie & Allgemein- und Vizceralchirurgie) sowie den Belegabteilungen Augenheilkunde & Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde im niedersächsischen Krankenhausplan geführt. Das Haus hat 103 Planbetten.
Dieses klassische Leistungsspektrum wurde um einen Herzkathetermessplatz, die Elektrophysiologie, die Palliativmedizin mit eigener Palliativstation sowie einer Gefäßchirurgie erweitert. Eine Zertifizierung als EndoProthetikZentrum und Adipositaszentrum liegt vor.
Dem Klinikbetrieb angegliedert ist ein Medizinische Versorgungszentrum mit derzeit 6 Kassenarztsitzen (2 x Onkologie, Unfallchirurgie & BG, Kardiologie, Gastroenterologie, HNO). Im Haus befindet sich eine KV-Notfallpraxis.
Das Raumprogramm des St. Bernhard-Hopsitals in Brake entspricht nicht mehr der medizinisch-pflegerischen Aufgabenstellung. Durch geänderte gesetzliche Standards sowie Veränderungen/Erweiterungen im medizinischen Leistungsbereich fehlen derzeit erhebliche Flächen im Funktions-, Pflege- und Operationsbereich. Zudem sind die vorhandenen Flächen räumlich zu klein dimensioniert und/oder aufgrund des Organisationsablaufs falsch positioniert.
Zusätzlich bestehen derzeit inakzeptable Standards bei der Unterbringung von Patienten hinsichtlich der Bettenanzahl sowie der Zimmergröße (überwiegend 3-Bett-Zimmer, Nasszellen & Toiletten auf dem Flur).
Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde von Herrn Ernst Berndt Botscher am 04.04.2019 ein Funktions- und Raumprogramm erstellt, welches die Grundlage des gestellten Förderantrags bildet.
Im vorliegenden Gutachten wurde der Raumbedarf auf Basis der derzeitig bewilligten 103 Planbetten ermittelt. Zusätzlich ergibt die Bedarfsberechnung des Gutachtens aber, dass der tatsächliche Bettenbedarf des St. Bernhard- Hospitals bei 113 Planbetten liegt. Ein Antrag auf eine Planbettenerhöhung auf 118 Planbetten ist beim Sozialministerium bereits gestellt.
Laut vorliegendem Gutachten besteht im St. Bernhard- Hospital in allen relevanten Bereichen der Patientenpflege und -therapie ein massives Flächendefizit (1.00 Diagnostik und Therapie, 2.00 Pflege, 3.00 Allgemeine Dienste).
Für die Neustrukturierung bzw. Erweiterung des St. Bernhard-Hospitals steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur jetzigen Gebäudestruktur ein ca. 12.000 qm großes Grundstück als Erweiterungsfläche zur Verfügung.
Das Grundstück sowie die darauf befindlichen ehemaligen Schulgebäude befinden sich im Eigentum des St. Bernhard-Hospitals.
Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 9.615 m².
Folgende Faktoren sind bei der Planung zu berücksichtigen:
1.) Bei einem Umbau im laufenden Betrieb ist jederzeit die jetzige Bettenanzahl für die Patientenversorgung vorzuhalten.
2.) Es ist zu beachten, dass zwischen den Grundstücken ein Höhenunterschied besteht. Die Barrierefreiheit in den Gebäudeteilen ist dennoch sicherzustellen.
3.) Der Haupteingang sowie die Aula des jetzigen Schulgebäudes stehen unter Denkmalschutz und sollten (sofern unter wirtschaftlichen & organisatorischen Gesichtspunkten möglich) in die Planungen integriert werden.
4.) Es ist zu beachten, dass auf dem hinteren Bereich des Grundstücks Parkflächen für Patienten errichtet werden sollen. Sie sind nicht Gegenstand des Förderantrags.
5.) Der Haupteingang des Krankenhauses ist zu verlegen auf das jetzige Schulgelände.
6.) Es bestehen Überlegungen, die stationäre Gesundheitsversorgung im Landkreis Wesermarsch zukünftig am Standort in Brake zusammenzuführen. Eine mögliche spätere Erweiterung der Klinik auf dann bis zu 200 Planbetten ist bei der räumlichen Neustrukturierung zu berücksichtigen.
7.) Die Versorgung mit alternativen Energieträgern ist einzuplanen (Blockheizkraftwerk, Solarenergie etc.).
8.) Flächenbedarf Erdgeschoss bzw. räumlicher Zusammenhang:
a.) Zentrale Notaufnahme inkl. angegliederter Aufnahmestation (10-15 Betten) und angegliederte KV-Notfallpraxis
b.) Radiologie inkl. CT & MRT
c.) Ambulanzzentrum
d.) Herzkatheterlabor inkl. Möglichkeit der Erweiterung
e.) ambulante OP's (2 Säle)
f.) Endoskopie
g.) gemeinsamer Aufwachraum (d, e, f)
9.) Flächenbedarf 1. Obergeschoss bzw. räumlicher Zusammenhang:
a.) OP-Trakt (3. Säle inkl. Möglichkeit der Erweiterung)
b.) AEMP
c.) Aufwachraum
d.) Intensivstation
e.) IMC
f.) chirurgische Stationen
10.) Flächenbedarf 2. Obergeschoss bzw. räumlicher Zusammenhang
a.) Innere Stationen
b.) Onkologisches Zentrum mit MVZ, ambulante Chemo, Palliativstation
c.) ggfs. Privatklinik mit 15 Betten (außerhalb des Krankenhausplans)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Beauftragung erfolgt in 5 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3
Stufe 3: LPH 4
Stufe 4: LPH 5-6
Stufe 5: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "St_Bernhard_Honorar_VgV_TWP.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VRRT9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.