Operative Entstörung Glasfaserebene in 2 Netzgebieten Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / JK / 2021-06
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Operative Entstörung Glasfaserebene in 2 Netzgebieten
Operative Entstörung der Glasfasernetze (NE3) im Netzgebiet, Los 3 und Los 4
Falls ein Bieter in beiden Losen das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält er den Zuschlag für das Los, in dem der prozentuale Abstand zum zweitplatzierten Bieter größer ist. Für das andere Los erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
Falls ein Bieter in beiden Losen das günstigste Angebot abgegeben hat, behält sich der Auftraggeber den Zuschlag für beide Lose an diesen Bieter vor, sofern für beide Lose keine oder keine wirtschaftlichen Angebote eigegangen sind und die Vergabe beider Lose den Kapazitäten des günstigsten Bieters entsprechen.
Los 3
Melle, Herford, Georgsmarienhütte, Löhne. Neuenkirchen, Wellingholzhausen
Operative Entstörung der Glasfasernetze (NE3) im Netzgebiet
Los 4
Bramsche, Belm, Bad Essen, Hesepe
Operative Entstörung der Glasfasernetze (NE3) im Netzgebiet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
- Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 01.01.2021 datiert sein darf.
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Nachweis von Referenzen aus den Jahren 2019, 2020 und/oder 2021 über Arbeiten zur operativen Entstörung, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
- Vorlage von lückenlosen Nachweisen mit der Angebotsabgabe über die Fähigkeiten der Ausführung folgender Tätigkeiten:
1. Erstellen von Glasfaserlinien (Fachgerechtes Arbeiten mit Mehrfachrohrverbänden, Einblasen/Einziehen von Kabeln in Mikrorohre)
2. Glasfasermontage (Spleißen, Muffen-Herstellung)
3. Glasfasermesstechnik (ODTR-Messung)
Die Nachweise können auch zusammengefasst über entsprechende Zertifizierungen nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot hat alle vorgenannt geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen, behält sich die Auftraggeber eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Bieter, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM6R9S1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de