Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Tool Referenznummer der Bekanntmachung: 21/363
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Tool
Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Software sowie entsprechende Dienstleistungen
Landesbetrieb IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate mit einem Unternehmen über die Lieferung von Lizenzen einer Lizenzmangement Software sowie entsprechender Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Die geschätzte Abnahmemenge des Vertrages beträgt bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit:
- 35.000 Lizenzen Standardsoftware Client (alternativ dauerhafte Überlassung und
Softwarepflege oder zeitlich befristete Überlassung),
- 4.700 Lizenzen Standardsoftware Server (alternativ dauerhafte Überlassung und
Softwarepflege oder zeitlich befristete Überlassung),
- 1.280 Stunden Dienstleistungen aufgeteilt in
48 Stunden Implementierung,
96 Stunden Customizing und
1.136 Stunden Betriebsunterstützung.
Zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat anzugeben,
- ob er im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
- ob er in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, oder
- ob er mit einer Gewerbeanmeldung angemeldet ist.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass er in den letzten zwei Jahren mindestens ein Projekt zur Inbetriebnahme und Unterstützung eines Lizenzmanagement Tools bei einem öffentlichen Auftraggeber von mindestens 10.000 Endgeräten umgesetzt wurde,
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist hierzu ein seperates Dokument / andere
Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, was in einem separaten Dokument näher auszuführen und dem Angebot beizufügen ist.
Weiterhin hat der Bieter anzugeben,
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag
im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als
[Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- dass das Unternehmen die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund
vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, was in einem separaten Dokument näher auszuführen ist und dem Angebot bezufügen ist.
Der Bieter hat anzugeben,
-dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
Der Auftraggeber darf gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrages im Inland
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - (AEntG) -,zuletzt geändert durch Artikel 2 Abd. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Zur Erbringung der Leistungen, welche in Zusammenhang mit einem Vor-Ort-Service oder einem Remote Zugriff stehen, wird das Unternehmen nur Personal einsetzen, welches nach dem Gesetz über die
Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG) oder nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Nds. SÜG) sicherheitsüberprüft ist.
Bevor eine Person im IT.Niedersachsen sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausübt, muss sie sich einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds.
SÜG), oder der Stufe 2 nach dem SÜG des Bundes unterziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen:
Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind.
Falls sich dennoch aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, deren Klärung aus der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheinen, sind diese in deutscher Sprache mit dem beigefügten Blanko-Dokument "Formblatt_Bieterfragen.xlsx" als Datei-Anhang über die Kommunikation einzureichen.
Alle fristgerecht eingereichten Bieterfragen werden in Form eines Fragen- und Antwortkatalogs für alle Bieter zur Verfügung gestellt.
Die Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind dementsprechend von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen.
Vertrag auf Basis der EVB IT-AGB (Rahmenvereinbarung):
Mit der Zuschlagserteilung kommt der beiliegende Vertrag auf Basis der EVB IT-AGB (Rahmenvereinbarung) mit dem Bieter zustande (§ 58 Abs. 1 VgV i.V.m. § 127 GWB).
Der Vertrag ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dokumentiert die vertraglichen Regelungen, zu denen im Falle des Zuschlags ein Vertrag zustande kommt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YY7M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.