Rahmenvereinbarung - Lieferung von sanitären Verbrauchsmaterialien, Reinigungschemie und Reinigungszubehör Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-65-2021-0064
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Lieferung von sanitären Verbrauchsmaterialien, Reinigungschemie und Reinigungszubehör
Lieferung von sanitären Verbrauchsmaterialien, Reinigungschemie und Reinigungszubehör als Rahmenvereinbarung
24 öffentliche Gebäude des Landkreises Stade (Schulen, Verwaltungsgebäude, usw.), eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Teil B der Vergabeunterlagen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein abgestimmtes Reinigungschemiesystem für die Reinigungsobjekte des Landkreises Stade. Als Bodenbeläge sind vornehmlich PVC, Linoleum, Laminat, Parkett sowie Stein- und Fliesenböden sowie Kautschuk vorhanden.
Zu liefern sind verschiedene,
- sanitäre Verbrauchsmaterialien,
- Reinigungschemie sowie
- Reinigungszubehör
Die Chemielinie muss auf die manuelle Reinigungssystemtechnik (einstufige und zweistufige Wischverfahren) mit modernen Microfaser-Wischbezügen, Microfasertüchern und Microfaserpads abgestimmt und auch für den Einsatz in Reinigungsmaschinen geeignet sein.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gemäß § 150a GewO durch den Auftraggeber.
Die Eigenerklärung kann durch entsprechende Angaben in der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung und mit den unter Teil D der Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucken erfolgen. Alternativ können die geforderten Angaben durch entsprechende Angaben in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erfolgen.
Als Eigenerklärung (Nr. 124_LD des VHB-Bund) vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
2) Gesonderte Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)
Eigenerklärung darüber, dass der Bieter Referenzprojekte in vergleichbarer Größe durchgeführt hat,
Die Eigenerklärung erfolgt durch entsprechende Angaben in dem den Vergabeunterlagen unter Teil D beigefügten Vordruck.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch die Vorlage entsprechender bestätigender Dokumente zuständiger Stellen zu überprüfen.
zu den Referenzen:
mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge in den letzten drei Jahren.
Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Lieferung von sanitären Verbrauchsmaterialien, Reinigungschemie und Reinigungszubehör mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 80.000, -€ (Netto) umfasst hat und diese Leistung erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).