Mobile Endgeräte für Lehrkräfte Referenznummer der Bekanntmachung: 121-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Endgeräte für Lehrkräfte
Mobile Endgeräte für Lehrkräfte - Los 1: iPad, Los 2: Notebook + Convertible
Los 1: iPads
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel plant die Beschaffung von insgesamt 240 fabrikneuer iPads vom Hersteller Apple, welche für den deutschen Markt vorgesehen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, inklusive zum Gerät passende Tastaturen.Die Geräte sollen im Rahmen der Förderrichtlinie Endgeräte für Lehrkräftebeschafft werden. Die Geräte sollen in den Apple School Manager aufgenommenwerden. Die Geräte werden im Educationbereich eingesetzt.
Los 2: Notebooks, Convertibles
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel plant die Beschaffung von 162 fabrikneuer Notebooks und 64 fabrikneue Convertibles. Optional sollen Tastaturen für Convertibles beschafft werden. Die Geräte sollen im Rahmen der Förderrichtlinie Endgeräte für Lehrkräfte beschafft werden. Die Geräte werden im Educationbereich eingesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: iPads
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Notebooks, Convertibles
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.