Einführung einer elektronischen Arzneimittelverordnungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: F3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer elektronischen Arzneimittelverordnungssoftware
Lieferung von Software für eine digitale Arzneimittelverordnung, optionale spätere Anbindung einer Pflegedokumentationslösung, sowie die
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH beabsichtigt die Neubeschaffung einer Arzneimittelverordnungssoftware. Die Ausgangssituation im Klinikum Braunschweig stellt sich wie folgt dar: Der Zugriff ist derzeit nur zu ermöglichen, wenn die Daten auf Papier vorliegen. Controllingdaten stehen zum Teil analog und digital zur Verfügung. Die Datenzusammenführung ist aufwändig und unzuverlässig. Hoher Dokumentationsaufwand in unterschiedlichen Medien und Subsystemen. Daneben gibt es noch keine elektronische Arzneimittelverordnungssoftware, die durch Interaktionscheck unerwünschte Arzneimmitelwirkungen vermeiden kann und die Patientensicherheit durch strukturierte elektronische Verordnungen deutlich erhöht (Interaktionscheck, Lesbarkeit, mobile elektronische patientenunmittelbare Verordnung, Arzneimittelvisite durch den Apotheker). Die künftige Medikationssoftware soll in die Fieberkurve von SAP i.s.h.med integriert werden. Die bisherige Strategie der Integration der Pflegedokumentation / PKMS auf Normalstationen in das Klinikinformationssystem i.s.h.med soll beibehalten werden. Die Medikationssoftware soll eine Schnittstelle zur Herstellungssoftware CATO haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.