Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse Referenznummer der Bekanntmachung: 134_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
4-Rad- alternativ Knicklenkung, zul. Gesamtgewicht 3,49 to
Göttingen
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
- Zweiachskehrmaschine mit Druckwasserumlaufsystem
- Kehrbehälter aus korrosionsfestem Material; nutzbares Fassungsvermögen 1,8- 2,0m³
- zulässiges Gesamtgewicht maximal 3,49 to
- Nennleistung 45 - 60 KW
- hydrostatischer Fahrantrieb mit stufenloser Geschwindigkeitsveränderung über Fahrpedal
- hydrostatische 4- Rad- oder Knick- Lenkung
- Abgasnorm mind. Euro 6c, alternativ EuroMot V
Die Kompaktkehrmaschinen werden von den Göttinger Entsorgungsbetrieben (GEB) für den Einsatz als Fußwegkehrmaschine eingesetzt. Das städtische Gebiet weist größere Steigungen, in teilweise beengten Verkehrsverhältnissen auf. Die Entleerung erfolgt auf einer Umladeeinrichtung.
Das Gesamtfahrzeug muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen.
zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 30.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederweningen
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: CH - 8166
Land: Schweiz
Internet-Adresse: https://www.buchermunicipal.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html