Sanierung / Erneuerung Sichtbetonfassaden, Terrassenflächen + Holzfenster. Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Neues Haus 1 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 3635.03 JB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nlbl.niedersachsen.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung / Erneuerung Sichtbetonfassaden, Terrassenflächen + Holzfenster. Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Neues Haus 1 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Bei der Bauaufgabe handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme des Landes Niedersachsen in Hannover. Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen die Sanierung/Erneuerung von schalungsrauen Sichtbetonfassaden und Terrassenflächen sowie die Sanierung/Erneuerung von Holzfenstern im Innenhofbereich des denkmalgeschützten Hauptgebäudes der Hochschule für Musik, Theater und Medien, Hannover. Bei dem zu sanierenden/erneuernden Bauwerk handelt es sich um einen 4-geschossigen, zum Innenhof hin terrassierten Baukörper aus den Jahren 1970 - 1973 im Architekturstil "Brutalismus".
Die Fassade besteht schwerpunktmäßig aus einer außen aufliegenden Vorsatzschale aus schalungsrauem Leichtbeton mit Blähschiefergesteinskörnung.
Die Planungs- und Ausführungsgrundlage für die Sanierungen / Erneuerungen bildet ein in den Jahren 2017 - 2018 durchgeführter 1. Sanierungsabschnitt (1.BA).
Die geschätzten Bruttobaukosten betragen [Betrag gelöscht] Euro. Die Gesamtfläche der zu sanierenden Sichtbetonfassade beträgt ca. 1.645 m². Die Terrassen haben eine Gesamtfläche von ca. 876 m². Die bauliche Umsetzung erfolgt in 3 aufeinander folgenden Bauabschnitten bei laufendem Hochschulbetrieb über einen geplanten Zeitraum von 2,5 Jahren.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4.
Hannover
Das Gebäude der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) wurde durch den
Architekten Rolf Ramcke im Rahmen eines Architekturwettbewerbs entworfen. Das als Staatliche Hochschule für Musik und Theater im November 1973 eröffnete Gebäude galt als eines der
modernsten Gebäude, das eigens für den Zweck einer künstlerischen Hochschule gebaut wurde.
In den Jahren 1970 bis 1973 wurde das Gebäude als Solitär in Stahlbetonbauweise am Emmichplatz 1
(heute Neues Haus 1) in Hannover-Oststadt errichtet. Es handelt sich um einen 4-geschossigen, zum Innenhof hin terrassierten Baukörper, dessen Form an ein menschliches Ohr erinnert. Das Objekt wird dem Architekturstil "Brutalismus" zugerechnet dessen Anspruch es war, ehrlich in Bezug auf Material und Konstruktion und ethisch in Bezug auf den sozialen Aspekt der Architektur zu sein. Dies spiegelt sich auch in den Oberflächen und den Bauteildimensionierungen wider. Der hier zugehörige Sichtbeton zeigt dies unter anderem mit seiner sägerauen Holzschalungsoberfläche. Seit März 2011 ist das Gebäude als Einzelbaudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsens aufgenommen.
Die Sichtbetonfassade im Bereich des Innenhofes ist im gesamten Oberflächenbereich von netzartigen
Schwindrissen und Betonabplatzungen gekennzeichnet. Ursächlich ist die nicht ausreichende Betonüberdeckung (oft weniger als 20 mm), die den Bewehrungsstahl aufgrund von natürlicher Witterung und entsprechendem Wassereintritt über die Jahre korrodieren ließ und nun großflächig für Abplatzungen und Hohllagen über korrodierender Bewehrung sorgt. Verstärkt wird dieses Schadensbild durch eine in den 90ger Jahren aufgebrachte dichte Fassadenbeschichtung (Elefantenhaut). Die damalige Intention, eine Hydrophobierung zum Schutz der Betonfassade aufzubringen, hat sich im Laufe der Jahre leider nicht bewahrheitet. Eher hat diese Schutzschicht das Schadensbild verstärkt, da das Eindringen von
Feuchtigkeit nicht dauerhaft verhindert werden konnte und diese Schicht nun ein natürliches Abtrocknen der
Fassade verhindert und somit die Korrosionsschäden negativ unterstützt. Die vorhandenen Betonfertigteilelemente wie Sohlbänke und Terrassenbrüstungen zeigen ebenfalls
Abplatzungen und Rissbildungen auf. Auch hier sind die Ursachen in der nicht ausreichenden Betonüberdeckung zu sehen. Die aus der Ursprungszeit bestehenden Terrassenplatten mit Unterbau sind in einer Vielzahl gebrochen. Die Verfugung zwischen den einzelnen Platten hat sich in großen Teilen von den Plattenflanken gelöst, so dass es über die Jahre zu einer Durchfeuchtung des Mörtelbetts gekommen ist.
Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist die umfangreiche und denkmalgerechte Sanierung der Sichtbetonfassaden und Terrassenflächen im Innenhofbereich. Dabei sollen schwerpunktmäßig die außen aufliegende Leichtbetonschale, die Leichtbetonbrüstungselemente und der Terrassenaufbau erneuert werden.
Die Planungs- und Ausführungsgrundlage für die Sanierungen / Erneuerungen bildet ein in den Jahren 2017 - 2018 durchgeführter 1. Sanierungsabschnitt (1.BA). Das Architekturbüro Thomas Hirt aus Hannover hat diese Sanierung in allen Leistungsphasen bearbeitet. Die Teilnahme des Büros an diesem VgV-Verfahren wird nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Unterlagen ("erweiterte Dokumentation") werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
_ Leistungsphasen 2-4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 1)
_Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 2) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Leistungsphasen 6 und 7 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 3) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Leistungsphase 8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 4) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Leistungsphase 9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 5) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an dem Verfahren teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten 2 besten Referenzprojekte, die innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2013) mit der Leistungshase 8 (Objektplanung) abgeschlossen wurden.
Die Referenzen werden jeweils in den Kriterien vergleichbare Bauaufgabe (0-7 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-1 Punkt) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-1 Punkte) bewertet. Insgesamt können mit beiden Referenzen zusammen maximal 18,0 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern durch Los zu ermitteln.
_Leistungsphasen 5-9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in den unter Ziff. II.2.4) benannten Stufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht.
_Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB in Anlehnung an § 42 VgV;
- Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit und über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern;
- Vordruck 1C: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes;
- Vordruck 1D: Eigenerklärung Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
- Vordruck 1E: Vollmacht der vertretungsberechtigten Person im Falle einer Bewerbergemeinschaft;
- Vordruck 1F: Angaben zu Auftragsteilen in der Bewerbergemeinschaft;
- Vordruck 1G: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bewerbergemeinschaften;
- Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen sowie zur Erhöhung im Auftragsfall, bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2;
- Vordruck 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbenden in den letzten drei Geschäftsjahren;
- Vordruck 3A: Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl der letzten drei Geschäftsjahre;
- Vordruck 3B: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie);
- Vordruck 3C: Darstellung von mind. zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (siehe II.2.9, III.1.3).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise - diese sind zwingend zu beachten und bindend.
2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und die Erhöhung im Auftragsfall.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Neben der Eigenerklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen, muss eine Eigenerklärung über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfalle eingereicht werden.
2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
zu 2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden) sowie über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie mind. 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden)
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
zu 2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre.
3B) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung der / des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen;
3C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
Zu 3A) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 5 festangestellte Architekt*innen oder Bauingenieur*innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber*in(nen), Geschäftsführer*in(nen) etc. im Durchschnitt der letzten 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre nachzuweisen.
Zu 3B1) Architekt*in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag).
Zu 3C) Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt*in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung nicht als Präsenzveranstaltung oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Versand der Angebotsaufforderung in der 01. KW 2022; Einreichung der Honorarangebote in der 05. KW 2022, Verhandlungsgespräche in der 07. KW 2022.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VR9SH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.