Druck-, Zustell- / Versandleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UVB0002/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uv-bund.bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck-, Zustell- / Versandleistungen
Indem der aktuelle Bestandsanbieter dessen Leistungen für den Auftraggeber nicht fortsetzen kann, wird ein neuer Anbieter für eine Schnittstelle zwischen diesem und dem Rechenzentrum des Auftraggebers in Wilhelmshaven gesucht, der selbige bereitstellt, fortlaufend zu pflegt, wartet und verfügbar hält. Über diese Schnittstelle sind werktäglich ca. 10.000 Sendungen mit ca. 15.000 Druckseiten maschinenlesbar unter Berücksichtigung der Layout-Vorgaben des Auftraggebers auszudrucken, versandtechnisch zu optimieren, zu kuvertieren und sowie nach Leitzahlbereichen / Aktionspost aufzuteilen, zu konfektionieren und zur Abholung durch die jeweiligen Auftragnehmer der Fachlose Zustellung / Versand arbeitstäglich bereitzustellen. Hinzu kommt so genannte Aktionspost mit einer Versandstückzahl von 150.000 bis 250.000 Versandstücken mit ca. 4 solcher Aktionspostvorgänge im Jahr. Die Einstellung der Schnittstelle sowie prozess- und ablauforganisatorische Vorbereitung zur Erbringung der Druckleistungen sind Gegenstand eines Transitions- und Übernahmeprojekts in Verantwortung des Auftragnehmers des Fachloses Druck.
Daneben sind Gegenstand der Ausschreibung insgesamt 11 Fach- / Teillose für den Bereich Zustellung / Versand. Hiervon betreffen 10 Fach- / Teillose die arbeitstägliche Abholung der Tagepostversandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck und deren anschließende Zustellung / den Versand bezogen auf die jeweils losrelevanten Leitzahlbereiche. Ein Fach- / Teillos betrifft die Abholung sog. Aktionspost bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck und anschließende deutschlandweite Zustellung / Versand.
Fachlos Druck
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Gegenstand des Los 1 sind umfassende Leistungen des Druckens der von der UVB / KSK bereitgestellten Druckdateien (Druckformate PDF, AFP und in Ausnahmefällen TXT), die Kuvertierung der Schreiben / Dokumente.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers des Fachlos Druck gehört weiter insb. die Erstellung der Versanddokumente inkl. Versandfertigmachen (ohne Frankierung und/oder Freimachung etc.). Das Versandfertigmachen umfasst auch die Versandoptimierung, die Adressierung der Sendungen, das Erstellen etwaiger notwendiger Adressaufkleber und sonstiger Versandpapiere, das transportsichere Verpacken und Verschließen der Sendungen sowie die Aufteilung nach Leitzahlbereichen, Konfektionierung, und Bereitstellung zur Abholung durch die jeweiligen Auftragnehmer der Fachlose Zustellung / Versand. Die durch den Bieter im Rahmen der Ausschreibung angegebenen Preise enthalten alle erforderlichen Leistungen für sämtliche relevanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungskomponenten des Fachlos Druck (insb. inkl. Materialien wie Verpackungsmaterial, Adressaufkleber, Handling u. ä.).
Das Adressenmaterial für die Sendungen ist den jeweils durch den Auftraggeber bereit gestellten Dateien zu entnehmen. Der Auftragnehmer für das Fachlos Druck verpflichtet sich, die mitgeteilten Adressdaten automatisiert auf Plausibilität zu prüfen (z.B. Ausschluss fehlender Hausnummer, fehlende oder fehlerhafte Postleitzahlen etc.) und etwaige potenzielle Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten dem Auftraggeber unter Angabe des betreffenden Schriftstückes / der betreffenden Datei mit der Bitte um Rückmeldung mitzuteilen.
Von der Bereitstellung der Schnittstellen- / Druckdateien bis spätestens 06:00 Uhr eines Arbeitstags (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "B") erfolgt eine versandoptimierte, kuvertierte, konfektionierte und leitzahlbereichsaufgeteilte Bereitstellung der Versandstücke zur Abholung durch die Auftragnehmer in den Fach- und Teillosen Zustellung / Versand ab Rampe arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der in der jeweiligen Schnittstellen- / Druckdatei enthaltenen Einzelschreiben / -dokumente bis zu an dem auf B folgenden Arbeitstag 08:00 Uhr (B+1)
- 100 % der in der jeweiligen Schnittstellen- / Druckdatei enthaltenen Einzelschreiben / -dokumente bis zum zweiten auf B folgenden Arbeitstag 08:00 Uhr (B+2)
Die Einhaltung der vorgenannten Leistungskennzahlen gilt kumulativ.
Weitere Anforderungen an Qualität und Inhalt der Leistungen bezogen auf das Fachlos 1 sind den Vergabeunterlagen insb. der ausgegebenen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 01xxx-09xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 10xxx-19xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 20xxx-29xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 30xxx-39xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 40xxx-49xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 50xxx-59xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 60xxx-69xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 70xxx-79xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 80xxx-89xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 90xxx-99xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer im Fach- / Tellos Zustellung / Versand ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen durch den Auftragnehmer im Fachlos Druck bereitstellten Versandstücke bis spätestens 12:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Aktionspostzustellung
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Bezogen auf die Fach- / Teillose 2 bis 12 (Zustellung / Versand) erfolgt die Abholung der Versandstücke an einem nach Zuschlagserteilung von dem Auftraggeber mitzuteilenden Abholort bei dem Auftragnehmer im Fachlos 1 (Druck). Aus diesem Grund erhalten alle interessierten Bieter die Möglichkeit, eine Abholpauschale anzubieten.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der so genannten Aktionspost-Versandstücke bei dem Auftragnehmer im Fachlos Druck, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeitenund der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern deutschlandweit. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Die Aktionspost betrifft solche Versandstücke des Auftraggebers, die in zeitlich gebündelten Sammelaktionen (deren Umfang und Häufigkeit ebenso lediglich als unverbindliche Orientierungsgröße angegeben wird) bundesweit zuzustellen sind und mindestens eine Versandstückzahl von 150.000 Versandstücken bis maximal 250.000 Versandstücken umfassen. Im Jahr 2020 betraf dies 4 Aktionspostvorgänge mit einer Gesamtversandstückzahl von ca. 763.825. Die Aktionszeitpunkte und damit Druck- und Versandzeitpunkte lagen im Jahr 2020 in den Monaten Februar, März, September und Dezember, wobei die Zahl der Gesamtversandstücke nahezu gleichmäßig auf die jeweiligen Aktionszeitpunkte verteilt waren.
Die für den jeweiligen Aktionsversand vorgesehenen Versandstücke sind bei dem von dem Auftraggeber beauftragten Auftragnehmer im Fachlos Druck entsprechend den allgemeinen Vorgaben in der Zeit von 08:00 bis spätestens 12:00 Uhr abzuholen. Das jeweilige Datum der Abholung der Aktionspost, die nach deren Abholung bundesweit entsprechend den Vorgaben für die Leistungen in den Fach- und Teillosen Zustellung / Versand zuzustellen / an die jeweiligen Adressaten zu verbringen sind, wird durch den Auftraggeber mit einer Vorlauffrist von wenigstens 14 Kalendertagen an den Auftragnehmer im Los 12 mitgeteilt.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt
- mindestens 80 % der Versandstücke an dem auf E folgenden Arbeitstag (E+1)
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
- und 100 % der Versandstücke an dem auf E folgenden dritten Arbeitstag (E+3)
abschließend in der Form bearbeitet, sodass diese entweder bei dem jeweiligen Empfänger zugestellt sind oder bei üblichem Postlauf mit einer Zustellung / einem Eingang bei dem jeweiligen Empfängern am nächsten Werktag zu rechnen ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Eigenerklärung zu § 123 GWB
b) Eigenerklärung zu § 124 GWB
c) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
2. Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV
Es ist die Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister (Bei Bewerbung eine Kapitalgesellschaft) abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate) des Auszugs aus dem Handelsregister vorzulegen. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
3. Eigenerklärung zur Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1, 2 VgV
Es ist die Erklärung über das Vorhandensein einer Lizenz der Bundesnetzagentur nach § 5 Abs. 1 Postgesetz abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie / ein aktueller Nachweis zu der Lizenz vorzulegen (die gilt NUR für Bieter in den Losen 2 bis 12).
Wenn die Eigenerklärungen zu 1. lit. a) und b) nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen in Form einer vom Bieter eigenständig zu erstellenden Eigenerklärung näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach§ 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschlussnach pflichtgemäßen Ermessen entschieden.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Unternehmensdarstellung
2. Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den unter den Mindeststandards bezeichneten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
3. Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Anzugeben ist der Gesamtjahresumsatz des Bewerbers (in EUR) bezogen auf die jeweils letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 1) Mindestanforderung erfüllt, wenn Unternehmensdarstellung wie gefordert eingereicht.
zu 2) Mindestanforderung erfüllt, wenn Erklärung/Nachweis wie gefordert eingereicht.
a) Im Falle der Abgabe eines Angebots für eines oder mehrere der Fach- / Teillose aus dem Bereich Zustellung / Versand (Lose 2 bis 12), soweit NICHT zudem das Angebot für das Fachlos Druck abgegeben wird
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung und
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung.
b) Im Falle der Abgabe eines Angebots das Fachlos Druck (Los 1) unabhängig davon, ob zugleich auch ein Angebot für eines oder mehrere der Fach- / Teillose aus dem Bereich Zustellung / Versand abgegeben wird (Beispiel: Bei Abgabe eines Angebots für Los 1 (Druck) und Fach- / Teillos 2 (Fachlos Zustellung / Versand 1) ist nur eine Angabe und ein Nachweis über die nachfolgend genannte Versicherungssumme erforderlich)
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung und
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung.
1. Mitarbeiteranzahl
a) durchschnittliche Zahl der fest angestellten Beschäftigten im Bereich Versand- / Zustellleistungen im Unternehmen der letzten 3 Jahre
HINWEIS: Diese Angabe unter Lit. a) ist nur im Falle der Abgabe eines Angebots für eines oder mehrere der Fach- / Teillose aus dem Bereich Zustellung / Versand erforderlich (Lose 2 bis 12).
b) durchschnittliche Zahl der fest angestellten Beschäftigten im Bereich Druckleistungen im Unternehmen der letzten 3 Jahre
HINWEIS: Diese Angabe unter Lit. b) ist nur im Falle der Abgabe eines Angebots für das Fachlos Druck erforderlich (Los 1).
2. Referenzen
Zum Beleg der Erfahrungen des Bewerbers werden Referenzen über (früher) ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gefordert. Es sind Referenzleistungen zugelassen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden (inkl. etwaiger in den letzten drei Jahren begonnener und noch laufender Liefer- und Dienstleistungsaufträge).
3. Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung (§ 49 VgV)
HINWEIS: Die nachfolgenden Angaben sind nur erforderlich und als Mindestkriterien bezogen auf ein etwaiges Angebot für das Fachlos Druck (Los 1) abzugeben und als Mindestkriterien gefordert.
a) DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualität) oder gleichwertig zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme
b) Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 (Qualität) oder gleichwertig
Zu Ziffer 2 (Referenzen):
Mindestanforderung sind jeweils zwei Referenzen für jedes Fach- / Teillos, für welches das Angebot eingereicht wird nach Maßgabe der nachfolgenden Spezifizierungen. Umfasst eine Referenz den Vergleichsinhalt für mehrere Fach- / Teillose, auf welche sich das Angebot des Bieters bezieht, kann diese Referenz für mehrere der angebotsgegenständlichen Fach- / Teillose angegeben werden. Eine solche Referenz wird gleichwohl lediglich als eine einzelne Referenz gewertet / betrachtet.
Jede Referenz hat mindestens die nachfolgenden Angaben zu umfassen:
(1) Referenzname,
(2) Name, Branche und Standort des Auftraggebers,
(3) Ansprechpartner mit Name, Telefon und E-Mailadresse,
(4) Projekt- und/oder Vertragslaufzeit,
(5) Kurzbeschreibung des Projektes / der Tätigkeit
(6) Angabe für welches angebotsgegenständliche Fach- / Teillos die Referenz benannt wird.
a) Referenzgruppe 1: Erbringung von Druckleistungen inkl. Erzeugung der Druckwaren aus bereitgestellten Druckdateien im AFP- und/oder TXT-Format
HINWEIS: Diese Referenzen sind nur im Falle der Abgabe eines Angebots für das Fachlos Druck (Los 1) erforderlich
Geben Sie zwei Projektreferenzen für die Erbringung von Druckleistungen durch die Erzeugung von Druckwaren aus bereitgestellten Druckdateien im AFP- und/oder TXT-Format mit individualisierten (d.h. kein inhaltsgleicher Massendruck) Inhalten, nebst Versandoptimierung, Kuvertierung und Konfektionierung nach Maßgabe bestimmter Versandgruppen (z.B. Postleitzahlbereiche) an. Die Bewertung der Vergleichbarkeit richtet sich vor allem danach, ob die Leistungen für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber
- mit einer vergleichbaren Anzahl von Einzeladressaten (siehe Kapitel 3. der Leistungsbeschreibung),
- mit einer vergleichbaren Anzahl von Einzeldokumenten (Ein- und mehrblättrige Sendungen) (siehe Kapitel 3. Und 4. der Leistungsbeschreibung),
- mit einer vergleichbaren Druckqualität und Maschinenlesbarkeit (vgl. Kapitel 4. der Leistungsbeschreibung) umgesetzt wurde.
b) Referenzgruppe 2: Zustell- / Versandleistungen
HINWEIS: Diese Referenzen sind nur im Falle der Abgabe eines Angebots für eines oder mehrere der Fach- / Teillose aus dem Bereich Zustellung / Versand einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Fach- / Teillos, für welches ein Angebot abgegeben wird, jeweils zwei Referenzen beizubringen sind, die hinsichtlich Umfang und Zustellgebiet / Adressbereich mit dem jeweiligen Fach- / Teillos vergleichbar sind. Soweit eine Referenz hinsichtlich Umfang und Zustellgebiet / Adressbereich mehrere angebotsgegenständliche Fach- / Teillose abdeckt, ist dies entsprechend anzugeben. Für die betreffenden Fach- / Teillose wird diese Referenz gleichwohl lediglich einfach gewertet, d.h. es ist jeweils eine zweite Referenz anzugeben.
aa) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 1 (Los 2 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 49.693 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 01XXX bis 09XXX an.
bb) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 2 (Los 3 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 179.593 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 10XXX bis 19XXX an.
cc) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 3 (Los 4 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 113.460 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 20XXX bis 29XXX an.
dd) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 4 (Los 5 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 59.402 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 30XXX bis 39XXX an.
ee) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 5 (Los 6 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 87.044 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 40XXX bis 49XXX an.
ff) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 6 (Los 7 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 104.296 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 50XXX bis 59XXX an.
gg) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 7 (Los 8 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 70.693 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 60XXX bis 69XXX an.
hh) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 8 (Los 9 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 80.745 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 70XXX bis 79XXX an.
ii) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 9 (Los 10 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 106.327 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 80XXX bis 89XXX an.
jj) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 10 (Los 11 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 49.271 jährlichen Briefsendungen in dem Leitzahlgebiet 90XXX bis 99XXX an.
kk) Referenz Fach- / Teillos Zustellung / Versand 11 (Los 12 gem. EU-Bekanntmachung)
Geben Sie zwei Referenzen für die Erbringung von Zustell- / Versandleistungen in einem Umfang von wenigstens 150.000 Versandstücken zeitlich gebündelt zu mindestens 4 unterschiedlichen "Aktionsterminen" innerhalb eines Kalenderjahres mit bundesweitem Zustellgebiet an.
Zu Ziffer 3 (ISO-Zertifizierungen oder gleichwertig)
HINWEIS: Die zu vorstehender Ziffer 3. genannten Belege der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung sind nur erforderlich und als Mindestkriterien gefordert bezogen auf ein etwaiges Angebot für das Fachlos Druck (Los 1).
Allgemeine Mindestanforderung:
1. Bestätigung Einhaltung des Mindestlohngesetztes und des AEntG
2. Bestätigung Zusammenarbeit (Bereitschaft zur Akzeptanz der nachfolgenden Rahmenbedingungen):
a) Zusammenarbeit (Bereitschaft zur Akzeptanz der nachfolgenden Rahmenbedingungen):
- Deutsche Sprache Dokumentationen, Kommunikation (schriftlich und persönlich)
- Namentliche Nennung der Mitarbeiter insb. Projektleitung (für den Fall der Abgabe eines Angebots im Fachlos Druck) sowie in leitenden Positionen
- Austausch von Mitarbeitern der Projektleitung(für den Fall der Abgabe eines Angebots im Fachlos Druck) nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
- Austausch von Mitarbeitern auf Auftraggeberwunsch
- Benennung eines entscheidungsbefugten Vertreters für die Projektleitung (für den Fall der Abgabe eines Angebots im Fachlos Druck)
- Ausschluss der Datenweitergabe an Stellen außerhalb der europäischen Union und Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Datenschutz- und Datensicherheitsstandards
b)Standards, Qualitäten und Werkzeuge:
- Gewährleistung der Einhaltung der vorgegebenen Standards und Qualitäten
- Gewährleistung zur Nutzung der vorgegebenen Datenformate (für den Fall der Abgabe eines Angebots im Fachlos Druck)
- Bereitschaft zur Überprüfung (Auditierung)
c) Datenschutz und Datensicherheit:
- Unterlagen kommen außerhalb des AG nur Befugten nach Freigabe durch den AG zur Kenntnis
- Mitarbeiter werden auf etwaige geltende Datenschutzrichtlinien des AG verpflichtet, Soweit gefordert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebot
Es sind die abrufbaren Vordrucke (Angebotsbogen und Eigenerklärungen , Bietergemeinschaftserklärung (soweit notwendig), Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen (soweit notwendig), Preisblätter, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (soweit notwendig), Vertrag zur Auftragsverarbeitung nebst Anlagen) zu verwenden. Die Angebots- und Vergabebedingungen sind in dem Angebotsbogen weiter konkretisiert. Das vollständige Angebot ist in Textform unterzeichnet inkl. sämtlicher geforderter Nachweise, Erklärungen und Dokumente in deutscher Sprache über die in der EU-Bekanntmachung spezifizierte Vergabeplattform elektronisch einzureichen.
2. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch des Bietersauf Nachforderung oder Aufklärung wird hierdurch nicht begründet.
3. Eignungsleihe
Beruft sich der Bieter auf die Eignung eines dritten Unternehmen, sind in dem Umfang bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags Erklärungen und Nachweise für dieses dritte Unternehmen vorzulegen, in welchem sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers oder eignungsleihenden Unternehmens zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (Eignung) beruft. Dies betrifft die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen sowie die Erklärung, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Erfüllt das jeweils vorgesehene dritte Unternehmen die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB zu Lasten dieses Unternehmens, so hat der Bieter dieses zu ersetzen.
4. Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter Dritte als Nachunternehmer im Falle einer Zuschlagserteilung bezogen auf wesentliche Teile der auszuführenden Leistungen einzusetzen, sind in dem Teilnahmeantrag mindestens bereits die Leistungen zu bezeichnen, die durch Nachunternehmer erbracht werden sollen. Sämtliche Nachunternehmer sind durch den Bieter namentlich zu benennen, sowie die unter Ziffer III.1.1 1.) a), b) und c) geforderten Erklärungen und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (als Teil der Vergabeunterlagen bereitgestellt) abzugeben.
5. Bietergemeinschaft
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft
- ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird. Daneben sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.
6. Mindestanforderungen/Bewertung
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Bieterfragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich unter Verwendung des in der EU-Bekanntmachung bezeichneten elektronischen Vergabeportals bis spätestens 19.11.2021 zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
8. Kosten
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
9. Bezugnahme
Im Übrigen wird auf die vollständigen Inhalte der ausgegebenen Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebots- und Vergabebedingungen sowie den Angebotsbogen Bezug genommen.
10. Zuschlagskriterien
Die im Falle der Abgabe eines Angebots für das Los 1 (Fachlos Druck) zu beachtenden und maßgeblichen Zuschlagskriterien sind in den Angebots- und Vergabebedingungen umfassend dargestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2LR9GT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.