AS 180104 Klinikum Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: X-ETIK-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 38108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evmed.de
Abschnitt II: Gegenstand
AS 180104 Klinikum Stuttgart
Entsorgungsdienstleistung für die Mitglieder des Entsorgungsverbandes medizinischer Einrichtungen, EVMed e.V., Steinriedendamm 15, Haus 2C, 38108 Braunschweig. hier: Entsorgung von 2.032 Tonnen krankenhausspezifischen Abfällen (Abfallschlüssel 18 01 04) in
der Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 für das Klinikum Stuttgart
Klinikum Stuttgart Katharinenhospital, Kriegsbergstraße 60 70174 Stuttgart
Klinikum Stuttgart Krankenhaus Bad Cannstatt, Prießnitzweg 24 70374 Stuttgart
Transport und Entsorgung von krankenhausspezifschen Abfällen AS 180104
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie)
1.2. Gewerbean- und ggf. -Ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels-bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf dder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB)