Errichtung und Betrieb Kita Harmsmühlenstraße in Springe Referenznummer der Bekanntmachung: 4-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Springe
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb Kita Harmsmühlenstraße in Springe
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt Springe einen Auftragnehmer für die Errichtung des Kitagebäudes und den anschließenden Betrieb einer neuen Kindertagesstätte mit 6 Gruppen im Ortsteil Springe (Harmsmühlenstraße). Die Stadt stellt ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung, auf dem der Auftragnehmer das Gebäude errichten und darin anschließend auf 25 Jahre eine Kindertagesstätte betreiben soll. Der Auftragnehmer errichtet das Gebäude und die Außenanlagen im eigenen Namen und auf eigene Kosten und kann die Herstellungskosten in Höhe der Abschreibungen über 25 Jahre im Betriebsführungsentgelt berücksichtigen.
Harmsmühlenstrasse 31832 Springe
Die Stadt Springe (nachfolgend: Stadt) hat ca. 30 000 Einwohner und befindet sich im südlichen Niedersachsen. Sie ist Teil der Region Hannover und grenzt an den Landkreis Hameln-Pyrmont sowie nördlich an die Gemeinden Wennigsen (Deister) und Pattensen. Durch die weiterhin steigende Nachfrage nach verlängerter und ganztägiger Betreuung im Krippenbereich, aber auch bei Kindern von 3 bis 6 Jahren (Kindergarten), ist ein weiterer Ausbau an Kindertageseinrichtungen notwendig. Um den Anmeldedruck auf die bestehenden Kindertageseinrichtungen zu mindern und den Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat der Rat der Stadt Springe beschlossen, dass im Ortsteil Springe eine sechsgruppige Kindertagesstätte neu errichtet werden soll.
Die Stadt Springe ist Eigentümerin des Grundstücks "Auf dem Bruche". Dieses stellt die Stadt über einen Erbbaurechtsvertrag für die Dauer des Betriebsvertrags gegen einen ortsüblichen Erbpachtzins zur Verfügung, um auf diesem Grundstück eine Kindertagesstätte durch einen Auftragnehmer zu errichten und zu betreiben. Die Ausschreibung umfasst den Bau einer sechsgruppigen Einrichtung mit einer optionalen Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den Betrieb der Kindertagesstätte.
Die KiTa soll 3 Krippengruppen (je 15 Plätze), 2 Kindergartengruppen und eine altersübergreifende Gruppe (max. 25 Plätze) vorhalten. Eine der beiden Kindergartengruppen soll eine integrative Gruppe sein. Hier können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden. Die Regelgruppe besteht aus max. 25 Plätzen.
Die Grundmöblierung der Räume wird durch den Auftragnehmer erfolgen. Die Ausstattung mit sonstigem Inventar, Spiel- und Verbrauchsmaterial erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.
Eine Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Stadt ist anzustreben und sollte konzeptionell eingebunden werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen soll den Kindern der Übergang in die Grundschulen erleichtert werden.
Der Betriebsvertrag (Anlage B02) kann im Anschluss an die 25-jährige Grundlaufzeit von der Stadt einseitig bis zu zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR9Z5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html