Gestellung und Betrieb einer Abfallannahmestelle Referenznummer der Bekanntmachung: 111/21/70
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung und Betrieb einer Abfallannahmestelle
Die zentrale Annahmestelle für den Landkreis ist die Entsorgungsanlage Helvesiek. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestellung und der Betrieb der zweiten Annahmestelle, die für das nördliche Kreisgebiet zuständig ist. Derzeit besteht diese Annahmestelle in der Gemeinde Seedorf. Dort befindet sich auch eine Umschlaganlage für Abfälle aus der Regelabfuhr.
Das derzeitige Vertragsverhältnis läuft zum 31.12.2021 aus. Daher müssen die Gestellung und der Betrieb einer Abfallannahmestelle für den Nordkreis neu ausgeschrieben werden.
nördliches Kreisgebiet (siehe Teilnahmeunterlagen)
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
- die Errichtung einer Abfallannahmestelle gemäß Leistungsbeschreibung auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück sowie
- den Betrieb der Annahmestelle, d. h. im Einzelnen:
- die Annahme diverser Bau- und Siedlungsabfälle, Wertstoffe und Elektroaltgeräte aus privaten Haushaltungen in Kleinmengen,
- die Annahme von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen und Sonderabfall-Kleinmengen aus Gewerbebetrieben,
- die Übergabe der Abfälle an vom Landkreis beauftragte Dritte bzw. die Stiftung ear und ein Batterierücknahmesystem,
- die Vereinnahmung von Gebühren, Ausgabe von Informationsmaterialien und Verkauf von Abfallsäcken und Kompostprodukten des Landkreises etc.,
- Unterhaltung der Anlage inkl. Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Winterdienst),
- Einhaltung der Informations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Arbeitsschutzerfordernisse.
Es muss zudem vom AN eine Benutzungsordnung, die seinen Verhältnissen Rechnung trägt, aufgestellt werden. Des Weiteren hat er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung mit dem Landkreis abzuschließen, da er personenbezogene Daten der Kunden (respektive der Kunden des Landkreises) erhebt und verarbeitet. Die Vergabestelle wird den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit den Vergabeunterlagen veröffentlichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung und Betrieb einer Abfallannahmestelle
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Deutsche eVergabe für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Nachrichten“ im Projektraum (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.