Erweiterung Klinikum 3. BA - sanitärtechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 155-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Klinikum 3. BA - sanitärtechnische Anlagen
Erweiterung Klinikum 3. BA - sanitärtechnische Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bauteil Süd Bettenhaus
· Demontage Sanitärinstallationen
· Schmutz- und Regenwassernetz 130 m
· Trinkwassernetz 510 m
· Sanitärobjekte und Hygienegeräte 60 St.
· Dämmung Sanitärleitungen in Wänden 200 m
Bauteil Süd Palliativ
· Demontage Sanitärinstallationen
· Schmutz- und Regenwassernetz 110 m
· Trinkwassernetz 360 m
· Sanitärobjekte und Hygienegeräte 35 St.
· Dämmung Sanitärleitungen in Wänden 170 m
Bauteil Süd Knoten
· Demontage Sanitärinstallationen
· Schmutz- und Regenwassernetz 15 m
· Trinkwassernetz 40 m
· Sanitärobjekte und Hygienegeräte 2 St.
· Dämmung Sanitärleitungen in Wänden 40 m
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ausführungsfristen gemäß Bauzeitenplan.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 3 Monate) ODER Präqualifizierungsnachweis
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Vertragserfüllung: 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Mängelansprüche: 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.