Gebäudereinigung des Studentenwerks Hannover AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung des Studentenwerks Hannover AöR
Unterhaltsreinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 13,6 Tsd. Quadratmetern.
Los 1 Gebäudereinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diverse Liegenschaften des Studentenwerks Hannover mit rund 1,6 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
CPV: 90911200
Los 2: Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diverse Liegenschaften mit rund 3,4 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
CPV: 90911300
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung im vier Augen Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.