Sanierung Stadtpark Wilhelmshaven - Vergabe Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadtpark Wilhelmshaven - Vergabe Planungsleistungen
Die Stadt Wilhelmshaven hat ein kombiniertes Planwerk „Pflege- und Entwicklungsplan/ Parkpflegewerk“ für den Anfang des 20. Jh. durch den Landschaftsarchitekten Leberecht Migge angelegten Rüstringer Stadtpark erarbeiten lassen, welches ein Zukunftskonzept für den Park formuliert. Die Stadt Wilhelmshaven wurde auf Grundlage dessen in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen.
Die Parkanlage ist bis heute weitgehend erhalten und aufgrund ihrer Bedeutung als Volkspark im architektonischen Stil des frühen 20. Jahrhunderts seit 1992 in die Liste denkmalgeschützter Objekte Niedersachsens aufgenommen.
Ergänzend zu dem kombinierten Planwerk wurde ein Oberflächenentwässerungskonzept erarbeitet. Auf dieser Basis wurde das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK: https://www.wilhelmshaven.de/PDF/Amtliche_Dokumente/TBW/Stadtpark/ISEK_Endfassung_25_03_2019.pdf?m=1561467434&) erstellt. Das Basiswerk enthält die konzeptionelle Grundlage für Erhalt, Schutz, Pflege und behutsame Weiterentwicklung des Stadtparks unter besonderer Beachtung der Gartenhistorie (Denkmalschutz), des Naturschutzes (Arten und Lebensräume) und der heutigen Ansprüche an eine zentral gelegene Städtische Grünanlage (Freiraumfunktionen). Aus der im ISEK erarbeiteten Konfliktanalyse lassen sich die für den Stadtpark zu verfolgenden Ziele ableiten.
Es wurden diverse Maßnahmen identifiziert, welche nun gemeinsam geplant und anschließend bis zum Jahr 2030 stufenweise umgesetzt werden sollen. Hierzu wurden die Maßnahmen in folgende Kategorien unterteilt:
a) Priorität 1 (2021-2025) und b) Priorität 2 (2027-2030).
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Objektplanungsleistungen der Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke vergeben insbesondere für die Detailplanung und Umsetzung der Uferpromenade, des Eingangsbereiches „Bootshaus“, der Wegeverbindungen sowie von Entwässerungsmaßnahmen.
Die Gesamtprojektkosten (Priorität 1 und 2) werden auf ca. 12,0 Mio. Euro brutto geschätzt, davon entfallen ca. 6,4 Mio. Euro auf die Objektplanung Freianlagen, ca. 3 Mio. Euro auf die Objektplanung Ingenieurbauwerke, ca. 1,3 Mio. Euro auf die Verkehrsanlagen sowie 1,3 Mio. Euro auf sonstige Maßnahmen.
Wilhelmshaven
- Objektplanung Freianlagen Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 8 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 8 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 8 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1
- Besondere/Zusätzliche Leistungen: optional örtliche Bauüberwachung (OP VA, OP IBW)
- Objektplanung Freianlagen Lph 4 - 8 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 4 - 8 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 - 8 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1
- Besondere/Zusätzliche Leistungen: örtliche Bauüberwachung (OP VA, OP IBW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung des Stadtparks Wilhelmshaven
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://ng-landschaftsarchitekten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_Sanierung-Stadtpark-Wilhelmshaven_Information“.
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland