Maler- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HLS-318
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten
Neubau
ca. 2.941 m2 Wandbeschichtung, Dispersion auf Putz und Trockenbauplatten
ca. 365 m2 Beschichtung abgeh. Decke auf Trockenbauplatte
ca. 2.300 m2 Beschichtung Sichtbeton
Einzeldenkmal
ca. 2.637 m2 Wandbeschichtung, Dispersion auf Putz und Trockenbauplatten
ca. 570 m2 Beschichtung abgeh. Decke auf Trockenbauplatte
ca. 120 m2 Lackierarbeiten an Treppenbauteilen
Langenhagen
Neubau
ca. 2.941 m2 Wandbeschichtung, Dispersion auf Putz und Trockenbauplatten
ca. 365 m2 Beschichtung abgeh. Decke auf Trockenbauplatte
ca. 2.300 m2 Beschichtung Sichtbeton
Einzeldenkmal
ca. 2.637 m2 Wandbeschichtung, Dispersion auf Putz und Trockenbauplatten
ca. 570 m2 Beschichtung abgeh. Decke auf Trockenbauplatte
ca. 120 m2 Lackierarbeiten an Treppenbauteilen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland