Neubau Kita Hospitalstraße: Fachplanungen - Technische Ausrüstung: Elektro (AG 4 und 5) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Hospitalstraße: Fachplanungen - Technische Ausrüstung: Elektro (AG 4 und 5)
Die Gemeinde Schwanewede plant den Neubau einer 5-zügigen Kindertagesstätte. Die hierfür beabsichtige Grundstücksfläche ist ein Teil der bis zum Jahr 2015 bestehende „Lützow-Kaserne“ der Bundeswehr. Die Aufstellung des erforderlichen und gleichnamigen B-Planes Nr. 236 „Kita Hospitalstraße“ befindet sich aktuell im Aufstellungsverfahren. Mit der Erteilung der Rechtskraft des Verfahrens ist zum Jahresende 2021 zu rechnen. Aus diesem Grund werden die Fachplanungsleistungen für die Elektroplanung (Anlagengruppen 4 und 5) stufenweise vergeben.
Schwanewede
Die Gemeinde Schwanewede plant den Neubau einer 5-zügigen Kindertagesstätte. Die hierfür beabsichtige Grundstücksfläche ist ein Teil der bis zum Jahr 2015 bestehende „Lützow-Kaserne“ der Bundeswehr. Die Aufstellung des erforderlichen und gleichnamigen B-Planes Nr. 236 „Kita Hospitalstraße“ befindet sich aktuell im Aufstellungsverfahren. Mit der Erteilung der Rechtskraft des Verfahrens ist zum Jahresende 2021 zu rechnen. Aus diesem Grund werden die Fachplanungsleistungen für die Elektroplanung (Anlagengruppen 4 und 5) stufenweise vergeben.
Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen für Kindertagesstätten in vergleichbarer Größenordnung (mind. 3 Regel- bzw. Krippengruppen) handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2014 und dem 30.09.2021 abgeschlossen wurde.
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet (2 Referenzen müssen mindestens vorliegen). Mehr als 3 Referenzen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Kosten der Kostengruppe 440 und 450
Die Bewertung des Auftragswertes (Kosten gemäß KG 440 und 450) und der erbrachten Leistungsphasen und stellt sich wie folgt dar:
Kosten der Kostengruppe 440 und 450 von [Betrag gelöscht] Euro oder mehr = 4 Punkte
Kosten der Kostengruppe 440 und 450 unter [Betrag gelöscht] Euro = 0 Punkte
Alle dazwischenliegenden Kosten werden linear interpoliert.
2. Erbrachte Leistungsphasen
Zusätzlich zum Auftragswert werden für die erbrachten Leistungsphasen gemäß HOAI folgende Punkte vergeben:
Lph. 1 0,20 Punkte
Lph. 2 0,40 Punkte
Lph. 3 1,00 Punkte
Lph. 4 0,00 Punkte
Lph. 5 1,10 Punkte
Lph. 6 0,10 Punkte
Lph. 7 0,10 Punkte
Lph. 8 1,00 Punkte
Lph. 9 0,10 Punkte
Summe 4,00 Punkte
3. Nachhaltigkeit der Referenz
Wenn die Planung und Umsetzung der Referenz in einer nachhaltigen Bauweise bzw. nach Niedrig-Energie-Standards erfolgt ist, werden 4 Zusatzpunkte vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und sonstiger Schäden von [Betrag gelöscht] EUR. Bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (§ 46 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis über den Abschluss ist vor Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen (Formlos / „Eigene Anlage“).
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zum Umsatz, zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Alternativ wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den Jahren 2018 – 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Ingenieure / Bauleiter bzw. Baumanager (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die Anzahl der beschäftigten Ingenieure darf in 2020 nicht weniger als 2 betragen haben.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung, inkl. EDV Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) formlose Anlage. Hinweis, die Planung muss unter Einhaltung des Building Information Modeling Standard (BIM) erfolgen.
- Mind. zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen für Kindertagesstätten in vergleichbarer Größenordnung (mind. 3 Regel- bzw. Krippengruppen) handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2014 und dem 30.09.2021 abgeschlossen wurde.
- Die Anzahl der beschäftigten Ingenieure darf in 2020 nicht weniger als 2 betragen haben.
- Mind. zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen für Kindertagesstätten in vergleichbarer Größenordnung (mind. 3 Regel- bzw. Krippengruppen) handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2014 und dem 30.09.2021 abgeschlossen wurde.
Zwei Referenzen sind die Mindestanforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.