Rahmenvertrag Trinkwasseranalysen Referenznummer der Bekanntmachung: eAG SektVO xxxxxx
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Trinkwasseranalysen
Trinkwasseruntersuchungen einschl. Probenahme für unseren Wasserwerksbetrieb und das Trinkwassernetz im Versorgungsgebiet von Hannover.
Die hierfür notwendigen labortechnischen Leistungen sollen auf Basis eines Rahmenvertrags für die Jahre 2022 bis 2026 (optional bis 2030) vergeben werden.
Die enercity AG beabsichtigt im Zuge der Trinkwasserförderung, -bereitstellung und -überwachung, die gemäß Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001/2011) und den wasserrechtlichen Auflagen erforderlichen physikalischen und/oder chemischen Untersuchungen einschließlich diverser Probenahme- und Logistikleistungen an ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiertes und nach § 15 TrinkwV als Untersuchungsstelle für Trinkwasseruntersuchungen in Niedersachsen zugelassenes Labor (Auftragnehmer = AN) zu vergeben.
Die laboranalytischen mikrobiologischen Wasseruntersuchungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Diese erfolgen im betriebseigenen Labor der enercity Netz GmbH.
Der Auftragswert betrug in den letzten vier Jahren etwa [Betrag gelöscht] EUR. Die vorgegebenen Massen des Leistungsverzeichnisses dienen nur der Auswertung. Sie können in einem Zeitraum von 8 Jahren (mit optionaler Vertragsverlängerung) sowohl unter- als auch überschritten werden. Für den Vertragsschluss über 4 Jahre wird die Angebotsumme halbiert. Der in der Bekanntmachung angegebene Schätzwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR beinhaltet angenommene Preissteigerungen und eine Reserve für unvorhersehbare zusätzliche Untersuchungen in besonderen Fällen (gerechnet auf 4 Jahre).
Vertragliche Option zur Verlängerung um weitere 48 Monate unter Anwendung einer Preisgleitklausel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der Bewerber, die zum Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, ist in unseren Verfahrenshinweisen beschrieben.
Die Regeln für die Teilnahme und Auswahlkriterien sind in unseren Verfahrenshinweisen, Teil "Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb" unter Punkt 2. beschrieben. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage des von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrags einschließlich der ergänzenden Unterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Zulassung als anerkannte Untersuchungsstelle für Trinkwasseruntersuchungen in Niedersachsen nach § 15 TrinkwV.
Eine nicht vorhandene Akkreditierung über die in den Vergabeunterlagen aufgeführten (Prüf-)Verfahren und/oder Fachmodule oder eine nicht vorhandene Zulassung/Notifizierung als Untersuchungsstelle (§ 15 TrinkwV, Absatz 4) führt zum direkten Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
1) Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
2) Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In Abhängigkeit des weiteren besteht die Möglichkeit eines wiederkehrenden Auftrags nach Ablauf der Vertragsdauer von 4 Jahren zum 01.04.2026, bei Nutzung einer Verlängerungsoption zum 01.04.2030.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs.dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 12.11.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0DTWD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -
bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.