In-situ-Komplettsysteme für die Gammaspektroskopie Referenznummer der Bekanntmachung: 1108/21-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: SalzgitterSalzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
In-situ-Komplettsysteme für die Gammaspektroskopie
Es sollen sieben In-situ-Komplettsysteme für die Gammaspektroskopie im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes beschafft werden. Dem BfS sind sieben betriebsfähige Messysteme zu übergeben. Wesentliche Komponenten der Messkette sind:
1. Reinstgermanium (HPGe) Detektor inkl. Vorverstärker und Kristallkühlung (Stickstoff basierend oder elektrisch)
2. Vielkanaleinheit für γ-Spektrometrie im Feldeinsatz
3. GPS-Modul zur Bestimmung des Messposition
4.Software zur Steuerung von Messung, Analyse und Kalibration
Allgemeines und Kompatibilität:
Die Ausführung ist des Gesamtsystems ist robust und kompakt zu gestalten. Insbesondere die Auslegung der Verkabelung, Stecker, Verbindungen ist für den täglichen Einsatz als mobiles System im Feld, feuchtigkeits- und staubgeschützt zu realisieren. Das Angebot enthält eine Gesamtbeschreibung des Systems, ggf. Prospekte, Abbildung zur Darstellung des Gesamtkonzeptes sowie Hinweise auf die Ausgestaltung des Gesamtsystems im Hinblick auf den Messbetrieb im Außeneinsatz. Für den Messbetrieb muss die Vielkanaleinheit mit geringem Aufwand am Tragesystem des Detektors zu befestigen sein.
Bei Ausfall der Funkverbindung zwischen VKA und Rechner ist eine Redundanz vorzusehen, entweder durch Verwendung eines Kabelsatzes (ca. 3m Länge) oder autarken Betrieb des VKA.
Alle Komponenten (mit Ausnahme des Detektors) sind für den Transport in geeigneten Koffern unterzubringen.
Die Installation der Software findet auf vom BfS bereitgestellten Laptops statt (derzeit Getac S400 /BS Win7 bzw. Win10). Lizenzregelungen für die Nutzung von Software/Software-Modulen sind im Angebot anzugeben. Benötigte Spezifikation und der Schnittstellenbedarf für den Betrieb des Systems sind im Angebot anzugeben.
Soweit möglich, sind kommerzielle Standardprodukte z.B. für Funkübertragung, Batterien etc. zu verwenden, damit ein Austausch problemlos möglich ist.
Der Auftrag umfasst die Lieferung der Hardware, Software, Integration und Installation aller Komponenten zu einem einsatzbereiten System., sowie eine ausführliche Dokumentation, für die IMIS-Funktionalität in deutscher Sprache.
Für Einweisung der Nutzer, Einstellung sowie Kalibration der Gesamtsysteme ist nach Auslieferung eine mindestens eintägige Schulungsveranstaltung für 20 Personen am Standort Salzgitter vorzusehen, die Bestandteil des Lieferumfangs ist.
Es sollen sieben In-situ-Komplettsysteme für die Gammaspektroskopie im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes beschafft werden. Dem BfS sind sieben betriebsfähige Messysteme zu übergeben. Wesentliche Komponenten der Messkette sind:
1. Reinstgermanium (HPGe) Detektor inkl. Vorverstärker und Kristallkühlung (Stickstoff basierend oder elektrisch)
2. Vielkanaleinheit für γ-Spektrometrie im Feldeinsatz
3. GPS-Modul zur Bestimmung des Messposition
4.Software zur Steuerung von Messung, Analyse und Kalibration
Allgemeines und Kompatibilität:
Die Ausführung ist des Gesamtsystems ist robust und kompakt zu gestalten. Insbesondere die Auslegung der Verkabelung, Stecker, Verbindungen ist für den täglichen Einsatz als mobiles System im Feld, feuchtigkeits- und staubgeschützt zu realisieren. Das Angebot enthält eine Gesamtbeschreibung des Systems, ggf. Prospekte, Abbildung zur Darstellung des Gesamtkonzeptes sowie Hinweise auf die Ausgestaltung des Gesamtsystems im Hinblick auf den Messbetrieb im Außeneinsatz. Für den Messbetrieb muss die Vielkanaleinheit mit geringem Aufwand am Tragesystem des Detektors zu befestigen sein.
Bei Ausfall der Funkverbindung zwischen VKA und Rechner ist eine Redundanz vorzusehen, entweder durch Verwendung eines Kabelsatzes (ca. 3m Länge) oder autarken Betrieb des VKA.
Alle Komponenten (mit Ausnahme des Detektors) sind für den Transport in geeigneten Koffern unterzubringen.
Die Installation der Software findet auf vom BfS bereitgestellten Laptops statt (derzeit Getac S400 /BS Win7 bzw. Win10). Lizenzregelungen für die Nutzung von Software/Software-Modulen sind im Angebot anzugeben. Benötigte Spezifikation und der Schnittstellenbedarf für den Betrieb des Systems sind im Angebot anzugeben.
Soweit möglich, sind kommerzielle Standardprodukte z.B. für Funkübertragung, Batterien etc. zu verwenden, damit ein Austausch problemlos möglich ist.
Der Auftrag umfasst die Lieferung der Hardware, Software, Integration und Installation aller Komponenten zu einem einsatzbereiten System., sowie eine ausführliche Dokumentation, für die IMIS-Funktionalität in deutscher Sprache.
Für Einweisung der Nutzer, Einstellung sowie Kalibration der Gesamtsysteme ist nach Auslieferung eine mindestens eintägige Schulungsveranstaltung für 20 Personen am Standort Salzgitter vorzusehen, die Bestandteil des Lieferumfangs ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden keine gesonderten Anforderungen an die Eignung gestellt. Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss aller Arbeiten. Eine Abschlagszahlung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen (bzw. bei Skonto entsprechend früher) nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter
https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 1108/21 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen
von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so
besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das
BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege
beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der
Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns
konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit,
welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: SalzgitterSalzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bfs.de