21-0067 Neubau Kita Gemeinde Lehre, Essenrode - Planungsleistungen Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0067 Kita Lehre, Essenrode - Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehre
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lehre.de
Abschnitt II: Gegenstand
21-0067 Neubau Kita Gemeinde Lehre, Essenrode - Planungsleistungen Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Gebäude und Innenräume
Neubau Kita Gemeinde Lehre, Essenrode - Planungsleistungen Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Gebäude und Innenräume
Gemeinde Lehre Marktstraße 10 38165 Lehre -
Neubau Kita Gemeinde Lehre, Essenrode - Planungsleistungen Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Gebäude und Innenräume
Die Stadt Wolfsburg ist nicht Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung, sie führt lediglich das Verfahren durch. Auftraggeber und zuschlagserteilende Stelle ist die Gemeinde Lehre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hankensbüttel
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 29386
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2R9DY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehre
Postleitzahl: 38165
Land: Deutschland