Stadt Bückeburg - Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRH09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bueckeburg.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bückeburg - Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Rohbauarbeiten
Anbau eingeschoss. Mensa an denkmalgeschützem Gebäude (Ganztagsschule) mit zwei-geschossigem Gebäudeteil aus Stahlbeton/Mauerwerk und viergeschossigem Treppenturm aus Stahlbetonfertig-, Teilfertigteilen und Ortbeton, dazu ca. 320 m3 Beton (Tiefen-) Gründung, ca. 230 m Entwässerung, Abmessungen Gebäude: (lxbxh) ca. 28,50 m x 23,50 m x 19 m
Grundschule am Harrl Ulmenallee 3 31675 Bückeburg
Anbau eingeschoss. Mensa an denkmalgeschützem Gebäude (Ganztagsschule) mit zwei-geschossigem Gebäudeteil aus Stahlbeton/Mauerwerk und viergeschossigem Treppenturm aus Stahlbetonfertig-, Teilfertigteilen und Ortbeton, dazu ca. 320 m3 Beton (Tiefen-) Gründung, ca. 230 m Entwässerung, Abmessungen Gebäude: (lxbxh) ca. 28,50 m x 23,50 m x 19 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Porta Westfalica
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR086
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]