Ex-Post GY Lutherschule Umsetzung G9; Mauerarbeiten (Verblendwerk) Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0764-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post GY Lutherschule Umsetzung G9; Mauerarbeiten (Verblendwerk)
Herstellen von 1100m² Verblendmauerwerk, einschl. Fassadendämmung für einen 5. bzw. 6-geschossigen Schulneubau.
Hannover
Herstellen von 1100m² Verblendmauerwerk, einschl. Fassadendämmung für einen 5. bzw. 6-geschossigen Schulneubau.
Ausführungsbeginn ist voraussichtlich in der 44. KW 2021; mit der Ausführung ist 12 Kalendertage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GY Lutherschule Umsetzung G9; Mauerarbeiten (Verblendwerk)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
1.2 Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124)
2.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
2.2 Erklärung, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
2.3 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt
2.4 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Formblatt 124)
3.1 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
3.2 Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADMFE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen