Scanner Referenznummer der Bekanntmachung: 21/051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scanner
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Scan-Technologien inklusive Instandhaltungs- und Pflegeleistungen.
Niedersachsen
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Scan-Technologien inklusive Instandhaltungs- und Pflegeleistungen eines Herstellers und Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer für den Zentralen IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz (ZIB) durch Einzelauftrag.
Der Zentrale IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz (ZIB) betreibt eine zentrale IT-Infrastruktur für 160 Behörden der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Fachgerichten, der Staatsanwaltschaften, dem Justizvollzug und dem ambulanten Justizsozialdienst (ehem. Bewährungshilfen). Es wird davon ausgegangen, dass Behörden, die sich am gleichen Standort befinden, die Scaninfrastruktur gemeinsam nutzen werden. Daher ist geplant insgesamt 110 Scanstellen einzurichten. Ziel ist es dabei, Papiereingänge in den Formaten A8 bis A3 mit Hochleistungsscannern einzulesen sowie Überformate und physische Gegenstände abbilden zu können. Die Papiereingänge sollen dabei in der Vorbereitungsphase mit Trennblättern als Scanstapel vorbereitet und automatisiert verarbeitet werden.
Es wird von folgender, geschätzter Abnahmemenge ausgegangen:
- 89 Produktionsscanner
- 34 Abteilungsscanner
- 110 Überformatscanner
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Arktis GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYPF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.