Lieferung von Laptops
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]59
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Laptops
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Beschaffung von 241 Laptops.
Die Laptops sollen an die folgenden Schulstandorte geliefert werden:
(1.) 72 x an die Oberschule Soltau / Winsener Straße 55 / 29614 Soltau (2.) 21 x an die Grund- u. Oberschule Rethem / Hainholzstraße 30 / 27336 Rethem (3.) 20 x an die Oberschule Bomlitz / Am Hoop 15 / 29699 Bomlitz (4.) 14 x an die Oberschule Bad Fallingbostel / Idinger Heide 2 / 29683 Bad Fallingbostel (5.) 1 x an das Gymnasium Munster / Worthweg 21 / 29633 Munster (6.) 55 x an die Kooperative Gesamtschule Schneverdingen / Am Timmerahde 28-30 / 29640 Schneverdingen (7.) 8 x an die Förderschule Soltau / Buchhopsweg 15 / 29614 Soltau (8.) 21 x an die Förderschule Walsrode / Brüggemannstraße 8 / 29664 Walsrode (9.) 29 x an die Berufsbildenden Schulen Soltau / Winsener Straße 57 / 29614 Soltau
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Beschaffung von 241 Laptops.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Laptops
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 30179 Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.