Lieferung von 2 mittleren 2 Kehr- Saugmaschinen der 4m³ Klasse Referenznummer der Bekanntmachung: 158_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 mittleren 2 Kehr- Saugmaschinen der 4m³ Klasse
Lieferung von 2 mittleren Kehr- Saugmaschinen der 4m³ Klasse
Zweiachskehrmaschinen mit Druckwasserumlaufsystem
3-Besen-System
4-Rad gelenkt
Göttingen
Lieferung von 2 mittleren Kehr- Saugmaschinen der 4m³ Klasse
Wesentliche Ausführungselemente sind:
Komplette Ausstattung für den Straßenbetrieb gemäß StVZO
Zweiachskehrmaschinen mit Druckwasserumlaufsystem
3-Besen-System
4-Rad gelenkt
Fahr- und Kehrleistung
Fahrgeschwindigkeit stufenlos hydrostatisch von 0 – 60 km/h
Tempomat
Motor und Antrieb - u.a. Nennleistung 110 - 125 KW, Hydrostatischer Fahr- Antrieb mit stufenloser Geschwindigkeitsveränderung über Fahrpedal
Bremssystem u.a. Hydraulische Zweikreisbremsanlage; Scheibenbremsen vorne und hinten
Fassungsvermögen Kehrgutbehälter 4m³ - 5 m³
Betriebsfunk - Einsatz mit Bündelfunktechnik
Rückraumüberwachung mit Farbmonitor (TFT Bildschirm) sowie zusätzliche Kamera für die Saughaube
Umweltfaktoren u.a. Abluftemission nach EUnited Richtlinien PM10 und PM 2,5*** , Geräuschdämmpaket 98 dba, Abgasnorm min Euro 6c
min. 24 Monate Gewährleistung / Garantie auf das Fahrzeug bis min. 1.200 Betriebsstunden/Jahr, min. 36 Monate Gewährleistung / Garantie auf den Antriebsstrang, min. 1.200 Betriebsstunden/Jahr
Das Gesamtfahrzeug muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen.
zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 30.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 mittleren 2 Kehr- Saugmaschinen der 4m³ Klasse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.buchermunicipal.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot sowie der Gesamtzahl der eingegangenen Angebote abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen
Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html