4721F50501 - Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands, der Sicherheit und des regulatorischen Rahmens für sogenannte neuartige Reaktorkonzepte Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62220/4721F50501
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4721F50501 - Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands, der Sicherheit und des regulatorischen Rahmens für sogenannte neuartige Reaktorkonzepte
Gemäß §2 des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unterstützt das BASE das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fachlich und wissenschaftlich auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit.
Aktuell werden verschiedene neue Reaktortypen entwickelt und sowohl in der Wissenschaft als auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Hierbei handelt es sich auch, aber nicht ausschließlich, um die Reaktortypen, die vom Generation IV Forum entwickelt werden: Der schnelle gasgekühlte Reaktor, der Höchsttemperaturreaktor, der überkritische Leichtwasserreaktor, der schnelle natriumgekühlte Reaktor, der schnelle bleigekühlte Reaktor sowie der Flüssigsalzreaktor.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung soll ein Gutachten erstellt werden, das die Entwicklungen auf diesem Gebiet zusammenfasst und auswertet. Hierbei ist insbesondere darzustellen: Welche Konzepte befinden sich aktuell in Entwicklung und wie weit ist die Entwicklung voran geschritten? Wie weit planen andere Staaten die Errichtung derartiger Konzepte? Inwiefern bestehen, mit Blick auf diese Konzepte, Regelwerkslücken und gibt es Bestrebungen diese zu schließen? Könnten derartige Konzepte einzelne Bestandteile der deutschen hochradioaktiven Abfälle weiter verwerten und welcher Effekt wäre zu erwarten?
Gemäß §2 des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unterstützt das BASE das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fachlich und wissenschaftlich auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit.
Aktuell werden verschiedene neue Reaktortypen entwickelt und sowohl in der Wissenschaft als auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Hierbei handelt es sich auch, aber nicht ausschließlich, um die Reaktortypen, die vom Generation IV Forum entwickelt werden: Der schnelle gasgekühlte Reaktor, der Höchsttemperaturreaktor, der überkritische Leichtwasserreaktor, der schnelle natriumgekühlte Reaktor, der schnelle bleigekühlte Reaktor sowie der Flüssigsalzreaktor.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung soll ein Gutachten erstellt werden, das die Entwicklungen auf diesem Gebiet zusammenfasst und auswertet. Hierbei ist insbesondere darzustellen: Welche Konzepte befinden sich aktuell in Entwicklung und wie weit ist die Entwicklung voran geschritten? Wie weit planen andere Staaten die Errichtung derartiger Konzepte? Inwiefern bestehen, mit Blick auf diese Konzepte, Regelwerkslücken und gibt es Bestrebungen diese zu schließen? Könnten derartige Konzepte einzelne Bestandteile der deutschen hochradioaktiven Abfälle weiter verwerten und welcher Effekt wäre zu erwarten?
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.