Übernahme und Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: AL01310929
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus Direktanlieferungen von privaten und gewerblichen Anlieferern sowie aus dem Holsystem bei Privathaushalten und Unternehmen. Im Holsystem wird das Altpapier in 240 l-, 1.100 l- und 2.500 l-Müllgroßbehältern gesammelt und mit dem Material aus dem Bringsystem insgesamt als lose Ware zur Verwertung übergeben; nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1, 26810 Westoverledingen
Die Abfälle sind vom Auftragnehmer im Entsorgungszentrum Breinermoor abzuholen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus Direktanlieferungen von privaten und gewerblichen Anlieferern sowie aus dem Holsystem bei Privathaushalten und Unternehmen. Im Holsystem wird das Altpapier in 240 l-, 1.100 l- und 2.500 l-Müllgroßbehältern gesammelt und mit dem Material aus dem Bringsystem insgesamt als lose Ware zur Verwertung übergeben. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer im Entsorgungszentrum Breinermoor zu übernehmen. Hierfür hat der Auftragnehmer ein geeignetes Transportsystem zu stellen und den Transportplan mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Altpapier ist dem Recycling zuzuführen; nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 31.03.2028, sofern keine der Vertragsparteien kündigt. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag zu jedem Quartalsende ab 31. März 2026 zu kündigen; sie halten dabei eine Frist von mindestens 9 Monaten ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter bzw. alle Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wären
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen, hier: Verwertung von Altpapier (AVV 150101 und 200101)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wären
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altpapier (AVV 150101 und 200101); ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Recycling von Altpapier (AVV 150101 und 200101)) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen ist mindestens eine Referenz mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Beschreibung der Logistik, Behandlung und Entsorgung des übernommenen Materials:
-- Transporte: Angabe des vorgesehenen Transporteurs, des Transportsystems (bei Transport mit Großraumfahrzeugen: Art, Größe und Anzahl der Fahrzeuge / bei Transport mit Containern: Art, Größe und Anzahl der Container sowie der Transportfahrzeuge) und des geplanten Ladegewichts je Fuhre
-- Angabe etwaiger vorgesehener Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) und des jeweiligen Betreibers mit Beschreibung der Anlagenkomponenten, die für die Behandlung/Verwertung des Altpapiers und der Störstoffe genutzt werden sollen
-- Angabe etwaiger vorgesehener Umschlagsanlagen oder Zwischenlager, die das Material durchlaufen soll, und des jeweiligen Betreibers
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wären
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altpapier (AVV 150101 und 200101); ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Recycling von Altpapier (AVV 150101 und 200101)) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen ist mindestens eine Referenz mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Beschreibung der Logistik, Behandlung und Entsorgung des übernommenen Materials:
-- Transporte: Angabe des vorgesehenen Transporteurs, des Transportsystems (bei Transport mit Großraumfahrzeugen: Art, Größe und Anzahl der Fahrzeuge / bei Transport mit Containern: Art, Größe und Anzahl der Container sowie der Transportfahrzeuge) und des geplanten Ladegewichts je Fuhre
-- Angabe etwaiger vorgesehener Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) und des jeweiligen Betreibers mit Beschreibung der Anlagenkomponenten, die für die Behandlung/Verwertung des Altpapiers und der Störstoffe genutzt werden sollen
-- Angabe etwaiger vorgesehener Umschlagsanlagen oder Zwischenlager, die das Material durchlaufen soll, und des jeweiligen Betreibers
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025, 2026 oder 2027
Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01310929). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DM0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.