Vergabeverfahren Rechtsberatungsleistungen für das Bauvorhaben Neuerrichtung des Operativen Zentrums und des Herz-,Neuro- und Notfallzentrums der Universitätsmedizin Göttingen (BS1) Referenznummer der Bekanntmachung: 38/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Rechtsberatungsleistungen für das Bauvorhaben Neuerrichtung des Operativen Zentrums und des Herz-,Neuro- und Notfallzentrums der Universitätsmedizin Göttingen (BS1)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Rechtsberatungsleistungen. Der Auftraggeber benötigt zur rechtlichen Begleitung des Neubauprojekts der Universitätsmedizin Göttingen umfassende externe Rechtsberatungsleistungen, insbesondere im Vergaberecht und im privaten Baurecht.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Rechtsberatungsleistungen. Der Auftraggeber benötigt zur rechtlichen Begleitung des Neubauprojekts der Universitätsmedizin Göttingen umfassende externe Rechtsberatungsleistungen.
Gesucht wird ein Rechtsdienstleister, der die gesamte Beratung im Vergabe- und Bauvertragsrechts übernehmen kann. Der Berater soll die anstehenden Vergabeverfahren für Generalplaner und Baugewerke konzipieren, steuern und als externe Vergabestelle abwickeln. Bestandteil des Auftrags wird auch die Erstellung und Verhandlung der einschlägigen Vertragsentwürfe sein. Der beauftragte Rechtberater soll das Projekt sodann in die Realisierungsphase bis hin zur Fertigstellung begleiten und dabei insbesondere die Auseinandersetzung mit Nachträgen und Behinderungsanzeigen (Claim Management) sowie die rechtliche Begleitung der Mängelverfolgung und Vertragsanpassungen übernehmen.
Verlängerungsoption um fünf weitere Jahre, siehe oben Ziff. II.2.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt 4 zu verwenden.
2. Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür ist das Formblatt 5 zu verwenden. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien vorzulegen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP3R0XD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.