Messgerätewechsel Wohnungswasserzähler Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_000000027248
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]90
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messgerätewechsel Wohnungswasserzähler
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Turnuswechseln von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen in der Sparte Wasser aus.
Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt.
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Messgerätewechsel Wohnungswasserzähler.
Geplanter Vertrags- und Ausführungsbeginn ist der 01.03.2022.
Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH
Wechsel von Wohnungswasserzählern sowie Wechsel von Zusatzgeräten (z. B. Impulsgeber, M-Bus Module) im Zuge des Wechsels des Messgerätes nach Vorgabe des Auftraggebers.
Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls die unter II.1.4 aufgeführten Tätigkeiten zur Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und IT.
Die ausgeschriebenen Leistungen müssen von sachkundigen und zuverlässigen Monteuren durchgeführt werden, die Wasserfachkräfte im Sinne von AVBWasserV, DIN EN/DIN/DVGW und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sind.
Der Auftragnehmer hat das für die ihm übertragenen Aufgaben eingesetzte Personal auszuwählen und gegebenenfalls zu qualifizieren. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf die Qualität in der Ausführung und im Umgang mit seinen Kunden und erwartet einen kontinuierlichen/gleichbleibenden Mitarbeiterstamm/-einsatz beim Auftragnehmer.
Geschätzte Stückzahlen:
2022:
a) Wechsel allgemein, Wohnungswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 10.000 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
2023:
a) Wechsel allgemein, Wohnungswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca 8.200 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
2024:
a) Wechsel allgemein, Wohnungswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 8.500 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
2025:
a) Wechsel allgemein, Wohnungswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 6.200 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
Zweimalig um je 12 Monate, einseitig durch den Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur, zur Unternehmensorganisation, zum Portfolio und zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (sofern vorhanden)
2) Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein
3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen
4) Erklärung, dass die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die
Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem/n für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/n vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 1) bis 4) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Darstellung der Gesamtumsätze in der Europäischen Union für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020
2) Darstellung der Umsätze in der Europäischen Union im Tätigkeitsgebiet des Auftrages (Messgerätewechsel - Sparte Wasser) für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020
3) Erklärung des Nachweises einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall sowie Erklärung dass diese Versicherung für die Dauer des Auftrages aufrechterhalten wird
4) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
5) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
6) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Erklärung, dass im Auftragsfall alle eingesetzten Mitarbeiter über die notwendigen Ausbildungen ,Qualifikationen und Erfahrungen verfügen (Wasserfachkräfte im Sinne von AVBWasserV, DIN EN/DIN/DVGW und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen)
2) Erklärung, dass im Auftragsfall alle in der Kundenkommunikation und in der Kommunikation mit Ansprechpartnern des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (bei Nicht-Muttersprachlern ist zu erklären, dass ein deutscher Schulabschluss vorhanden ist oder Sprachkenntnisse mindestens im Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens für den Innendienst sowie mindestens im Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für den Außendienst vorliegen)
3) Nachweis über Erfahrungen in den zu vergebenden Leistungen:
- Die Anzahl der gesamt durchgeführten Messgerätewechsel der Sparte Wasser sowie die Anzahl der Wechsel für Geräte aus der Auftragsbeschreibung (siehe II.2.4) für die Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020
- Anzahl der absolvierten oder noch laufenden Projekte aus den Kalenderjahren 2018-2021 mit...
... mindestens 5.000 Messgerätewechseln pro Jahr und
... automatischer Datenverarbeitung/Schnittstelle zwischen AG und AN und
... der Möglichkeit der Onlineterminvergabe (Terminvergabe über Portal/Internet) und
... Callcenter-Leistungen zur Sicherstellung der Erreichbarkeit
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 02.11.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0R07G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.