Rahmenvertrag über die Beschaffung von Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera sowie ein Service- und Wartungsvertrag über Multifunktionsdrucker und Buchscanner Referenznummer der Bekanntmachung: EU-012021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera sowie ein Service- und Wartungsvertrag über Multifunktionsdrucker und Buchscanner
Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten (MFG) von Kyocera über einen Zeitraum von 48 Monaten und der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie für bestehende Buchscanner von Zeutschel, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services.
Inhalt der Beschaffung:
- Kauf von ca. 67 Stück Multifunktionsgeräte (MFG) unterschiedlicher Leistungsklassen
- Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen Multifunktionsgeräte und Buchscanner
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der Universität Osnabrück und beinhaltet folgende Leistungen:
- Service- und Wartungsvertrag
- Rahmenvertrag für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera
Universität Osnabrück Neuer Graben 29 49074 Osnabrück
Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten (MFG) von Kyocera und über einen Zeitraum von 48 Monaten und der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie über bestehende Buchscanner von Zeutschel, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services. Es sind ausschließlich fabrikneue und unbenutzte Geräte gemäß Leistungsbeschreibung anzubieten.Inhalt der Beschaffung: Kauf von ca. 67 Multifunktionsgeräten (MFG) unterschiedlicher Leistungsklassen Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen Multifunktionsgeräte und Buchscanner.Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der Universität Osnabrück und beinhaltet folgende Leistungen. Service- und Wartungsvertrag über 48 Monate Rahmenvertrag für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera über 48 Monate.Der Rahmenvertrag beginnt am 01.03.2022 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.Der Wartungs- und Servicevertrag beginnt am 01.03.2022 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Der Wartungs- und Servicevertrag kann um 2 x 12 Monate verlängert werden.
Ausschließlich der Service- und Wartungsvertrag kann maximal 2 Mal für je 12 Monate verlängert werden.
Die Rahmenvereinbarung "Kauf von Multifunktionsgeräten" kann nicht verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.9-VgV-ANG)
einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
- Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z.B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z.B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.10-VgV-ANG)" ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden;
- Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 3.11-VgV-ANG);
- Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.2-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Anlage 3.3-VgV-ANG; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen);
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 3.11-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4 - VgV - ANG).
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3.5-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage 3.6-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert;
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Spezifikationen:
o mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
o mindestens 0,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Anlage 3.7-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden.);
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 3.8-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.):
a) Mindestens 3 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt:
o Lieferung und Service von Kyocera-Multifunktionsgeräten
b) Mindestens 1 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt:
o Service/Wartung von Zeutschel-Buchscannern
- Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage 3.12-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erneute Ausschreibung Ende 2025
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link freizugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich online im o.g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4)
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle auszufüllenden Formulare und Dokumente einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVDMB5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.