Unterstützungsleistung SAP Application Management Support
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung SAP Application Management Support
Unterstützungsleistung im Bereich des firmeneigenen SAP Application Management Supports
BGE Peine, Eschenstr. 55, 31224 Peine
Unterstützungsleistung SAP Application Management Support: Die Nutzerbasis im firmeneigenen SAP-System ist in den letzten Jahren angestiegen. Um den höheren Aufwänden und Anforderungen der Fachabteilungen gerecht zu werden, bedarf es einer Erweiterung der derzeitigen Kapazitäten. Dieser Aufwand wird durch die aktuelle Einführung eines SAP HCM Systems und der geplanten Migration auf die SAP Lösung S/4/HANA zusätzlich verschärft. Die BGE benötigt insoweit eine Unterstützung im Bereich des firmeneigenen SAP Application Management Supports.
Verlängerung einmalig für 12 Monate
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit: Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl.
Bewertung der vorgelegten Unternehmens-und Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, die Mitarbeiterstruktur (festangestellte Mitarbeiter für SAP-IT Dienstleistungen) und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz im Bereich Firmenumsatz von mindestens 1,5 Mio,- EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht jeweils zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Die Anzahl (Jahresmittel) festangestellter Mitarbeiter, die in Deutschland für SAP-IT-Dienstleistungen tägig waren, geht jeweils zu 20% in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen zu erbringen.
Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal acht DIN A4 Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme, und –soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Referenzen werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer optimalen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang bewertet. Die Referenzen gehen zu 70% in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Wenn mehr als 5 Referenzen genannt werden, gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
+Handelsregisterauszug +Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben +Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft +Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
+ Darstelllung der Unternehmensstruktur +Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung +Aktuelle Bankauskunft + Angaben Umsatz + Angaben Referenzen
+Angaben zur Qualitätssicherung +Vorstellung der Mitarbeiterstruktur für die Beratungsleistung +SAP-Fachkundenachweis (Referenzprofile) +Angaben zu auftragsbezogenen Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.