VHP BR ITCS ABO eTicket
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oeffis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
VHP BR ITCS ABO eTicket
In zwei vorausgegangenen Projekten konnten die angebotenen und beauftragten Leistungen nicht termingerecht hergestellt werden. Daher ist eine Neuvergabe der Leistung erforderlich. Das Projekt wird vom BMVI gefördert. Die Fertigstellung muss daher bis Dez. 2022 erfolgen.
Um dies zu gewährleisten, sollen Systeme beschafft werden, die bereits funktionsfähig zur Verfügung stehen und im Rahmen des Projektes in der Systemwelt der VHP in Betrieb genommen werden. Hierbei sollen nach Möglichkeit nur eine Erstdatenversorgung und ein kundenbezogenes Customizing erforderlich sein. Diese Voraussetzungen sind wertungsrelevant und werden im Vergabeverfahren geprüft. Beschafft werden Systeme für Vertrieb (klassisch & eTicket), itcs (Disposition, ANS, Fahrgastinformation, VDV 453/454), Kompaktgeräte für 145 Fzg. (Bordrechner/EFAD, LSA, IBIS-IP, eTicket, Navigation), Mobile Tabletlösung für 5 Kleinbusse, 20 Vorverkaufsstellen, Abo & Schülerzeitkarten, Schnittstellen (VDV 452, GEA, Fibu, Statistik).
Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom Betriebsstandort Hameln und einer Abstellanlage in Bad Pyrmont. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die VHP betreibt mit ca. 135 Linienbusse, eigene und die der Subunternehmer, 23 Linien. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren. Das vorhandene Vertriebssystem und das itcs (Intermodal Transport Control System) werden erneuert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Neue Vertriebswege und zusätzliche Funktionen im Bereich Fahrgastinformation ergänzen den status quo.Wesentliche Leistungsbestandteile sind (abschließende Festlegung in den Vergabedokumenten):
VERTRIEBSSYSTEM
Klassischer Vertrieb von Papierfahrscheinen, Bargeldloser Zahlungsverkehr, Nebenbuchhaltung Verkäuferabrechnung, Schnittstellen Geldeinzahlautomat, Finanzbuchhaltung, Reporting …
LEITSYSTEM ITCS
Überwachung und Visualisierung des Betriebs, Disposition mit Aktualisierung aller Kanäle der Fahrgastinformation, Anschlusssicherung intern und extern, Einbindung Bedarfsverkehr, Ansteuerung vorhandene DFI-Anzeiger, VDV 453/454 zur ZDD des VBN
FAHRZEUGAUSRÜSTUNG
Bordrechner/Fahrausweisdrucker als Kompaktgerät, ELA, VoIP, Parallelbetrieb IBIS-WB (VDV 300) und IBIS-IP (VDV 301), LSA-Ansteuerung über Analogfunk, Rückkanal ANS auf Doppel-TFT, Ansteuerung vorhandene Doppel-TFT (Perlschnur, Umsteige- und Anschlussinformationen), Bargeldloser Zahlungsverkehr mit Hybridkartenleser, Barcodescanner, Kontrolle eTicket (NFC/RFID-fähige Nutzermedien, 2D-Barcode), Schnittstelle „ivantoCore" (GeoMobile), Haltewunsch, Abfrage vorhandene AFZS …
E-TICKETING
Kontrolle von eTickets (VDV KA und UIC) sowie Kurkarten der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder, Ausgabe und Kontrolle Abo-Karten, Schülerzeitkarten (inkl. Zugriff für die Schulen), ID-Ticketing
REISEZENTRUM UND VORVERKAUF
Informations- und Verkaufssystem, Bargeldloser Zahlungsverkehr
KOMMUNIKATION
Datenübertragung über Mobilfunknetz, Sprechfunk als VoIP, Rückfalleben GSM, LSA-Ansteuerung über Analogfunk
DATENVERSORGUNG
Netz- und Fahrplandaten über VDV 452 aus IVU.plan
LIZENZEN UND RECHENZENTRUM
Kauflizenzen Software, Betrieb durch den Auftragnehmer (Hosting), Wartungs- und
Servicevertrag
In zwei vorausgegangenen Projekten konnten die angebotenen und beauftragten Leistungen nicht termingerecht hergestellt werden. Daher ist eine Neuvergabe der Leistung erforderlich. Das Projekt wird aus dem Programm DKV durch das BMVI gefördert. Die Fertigstellung muss daher bis Dez. 2022 erfolgen.
WESENTLICHE TERMINE
10/11.2021 Interessenbekundung
11/12.2021 Interessenbestätigung und Angebotsphase
12.2021 Verifizierende Teststellung
01.2022 Zuschlag
Q2.2022 Aufbau vorhandene Standardsysteme
Q3.2022 Erstdatenversorgung und Fahrzeugverkabelung
Q4.2022 Inbetriebnahme, Testbetrieb und Rollout Gesamtflotte
WESENTLICHE KAUFMÄNNISCHE- UND VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN
EVB-IT Systemvertrag verbindlich vorgegeben
Verjährungsfrist für Mängel des Gesamtsystems: 36 Monate
10% Vertragserfüllungs- und 10% Mängelansprüchebürgschaft
Bürgschaft durch ein in der europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer
Führt der Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems zum Verlust von Zuwendungen, führt dies zu Schadenersatzforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.Um die termingerechte Lieferung und Inbetriebnahme zu gewährleisten, sollen Systeme beschafft werden, die bereits funktionsfähig zur Verfügung stehen und im Rahmen des Projektes in der Systemwelt der VHP in Betrieb genommen werden. Hierbei sollen nach Möglichkeit nur eine Erstdatenversorgung und ein kundenbezogenes Customizing erforderlich sein. Diese Voraussetzungen sind wertungsrelevant und werden im Vergabeverfahren in einer verifizierenden Teststellung gepr.
In den Vergabeunterlagen sind in den Lastenheften und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
Die Bekanntmachung dient der Fristverkürzung der Angebotsfrist nach § 36 Abs. 3 SektVO.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO)
[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
[3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO)
[4] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 45 ff. SektVO).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[6] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
[8] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.
[9] Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern (falls zutreffend).
[10] Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer (falls zutreffend). Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
[11] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen. Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Zu [8]:
Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von Bordrechnern (BR) mit integriertem Fahrscheindrucker.
Anzugeben sind:
— Name Auftraggeber, mit Adresse und Ansprechpartner,
— Bewerber und gemeldeten Unterauftragnehmer erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,
— Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) mit allen ihren Mitgliedern, ggf. mit gemeldeten Unterauftragnehmern, erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,
— Maximal 7 Referenzen mit Formblatt einzureichen,
— Beauftragung ab dem 1.1.2016.
Mindestanforderungen:
— 2 Referenzen mit „Fahrzeuggerät als Kompaktgerät mit integrierten Komponenten“ für min. 60 Fahrzeuge und produktiv im Einsatz.
— 2 Referenzen mit „itcs mit Schnittstellen nach VDV 453/454“ und produktiv im Einsatz.
[13] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
[14] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
[15] Falls erforderlich: Eigenerklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB),
[16] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
[17] Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend),
[18] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
[19]. Erklärung Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation
[20]. Erklärung zur Anerkennung des Mindestentgelt nach NTVergG
[21]. Erklärung zur Anerkennung der Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 51 SektVO vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hat der Auftraggeber eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nach § 36 Absatz 1 SektO veröffentlicht, kann die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten im offenen Verfahren auf 15 Tage verkürzt werden, sofern 1.die regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung alle nach Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 geforderten Informationen enthält, soweit diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung vorlagen, und 2.die regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung wenigstens 35 Tage und nicht mehr als zwölf Monate vor dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt wurde. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Verkürzung der Angebotsfrist in Anspruch zu nehmen, sofern das Verfahren gestartet wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland