Erstellung und Lieferung einer Bioprobenverwaltungssoftware inkl. Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: 0162/21-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Lieferung einer Bioprobenverwaltungssoftware inkl. Wartung
Das BfS benötigt eine Software für die Verwaltung von Bioproben und deren
Dokumentation gemäß Infektionsschutzgesetz und Gentechnikgesetz.
Abzubilden sind relevante Prozesse wie Probengewinnung, Probeneingang und
Probenbearbeitung. Dafür werden 3 Einzelplatz (nicht named user) Lizenzen benötigt (mit
Option auf Abruf 2 weiterer), jährliche Wartung für 4 Jahre, Schulungsleistungen
sowie weitere Dienstleistungen. Verbunden ist eine Implementierung,
Dokumentation sowie qualitätsgesicherte Altdatenüberführung in die vom
Auftragnehmer zu erstellende Bioprobenverwaltungsdatenbank.
Der Auftrag hat eine Preisobergrenze in Höhe von 164.000 € inkl. Steuern.
Auftragsgegenstand ist eine Bioprobenverwaltungssoftware Bio-Repository
System zur normen- und richtlinienkonformen wissenschaftlichen Verwaltung
von Bioproben und anfallenden Labordaten (Bioprobenverwaltung). Der Vertrag
in Form eines EVB-IT Systemvertrags umfasst eine Softwarelieferung incl.
Lizenzen, Customizing, Migrationsleistungen, Pflege und Serviceleistungen sowie
Schulungen und optionale Dienstleistungen. Die Abrufe der Dienstleistungen
erfolgen aus einem Dienstleistungskontingent mit einer Höchstgrenze und ohne
Abnahmeverpflichtung. Art und Umfang ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen. Dem Auftraggeber steht für diesen Vertrag ein festes, nicht veränderbares Budget zur Verfügung. Dieses beträgt für sämtliche vom Pauschalpreis erfassten Leistungen (3 Lizenzen, Kostenpauschale für die Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Schulungen) inklusive der Kosten für Support und Wartung [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer.
Von dieser Preisobergrenze nicht erfasst sind die optional abrufbaren 2 Lizenzen sowie die optionalen (Dienst)leistungen nach Ziffer 6.2 in Verbindung mit Ziffer 20.5 und Ziffer 20.1ff des EVB-IT Systemvertrags. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die für die Leistungen erforderlichen Finanzmittel mangels Haushaltsgesetz für das Jahr 2022 derzeit noch nicht zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne
Abnahmeverpflichtung zusätzliche Dienstleistungen zur Anpassung des Systems
beim Auftragnehmer abzurufen.
Der Abruf der optionalen Leistungen erfolgt von Zeit zu Zeit in variierendem
Umfang in Textform (Telefax oder E-Mail) seitens des Auftraggebers.
Die Möglichkeit des Aufraggebers, optionale Dienstleistungen abzurufen, ist
durch eine Maximalabrufsumme in Höhe von 15 Prozent des Auftragswertes
gedeckelt. Die Maximalabrufsumme ergibt sich aus dem in der der EU-Bekanntmachung
über vergebene Aufträge veröffentlichten Auftragswert. Der
Auftraggeber darf keine über die Maximalabrufsumme hinausgehenden Abrufe
tätigen.
Der Auftraggeber erhält das einseitige Recht, die Anzahl der Lizenzen nachträglich auf maximal 5 Lizenzen zu erhöhen. Ebenso ist der AG einseitig berechtigt, die Anzahl der Lizenzen für optional abgerufene Lizenzen zu reduzieren. Die Preise für Lizenzen im (Preis- und Leistungsverzeichnis sind gültig für die fest vereinbarte Anzahl an Lizenzen sowie die darüber hinaus während der Vertragslaufzeit optional abrufbaren Lizenzen. Im Falle einer Änderung gelten hinsichtlich der Support- & Wartungskosten die Vergütungsregelungen nach Nr. 5.4.1. des EVB-IT Systemvertrags.
Die Abrufmöglichkeit für optionale Leistungen beginnt mit Zuschlagserteilung
und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Laufzeit der Abrufe kann hiervon
abweichen und über diesen Zeitraum hinausgehen. Die Abrufmöglichkeit endet
automatisch, wenn die Höchstmenge erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB
in Form einer Eigenerklärung (Anlage A der Vergabeunterlagen) zu erklären.
Es muss mindestens eine Person des zur Auftragsausführung vorgesehen
Personals folgende Anforderungen erfüllen: Mindestens 3 Jahre einschlägige
Berufserfahrung. In diesem Zeitraum muss die Person an der Umsetzung von
mindestens einem vergleichbaren Projekt maßgeblich beteiligt gewesen sein.
Darüber hinaus sind 5 vergleichbare, erfolgreich durchgeführte
Referenzprojekte des Anbieters im Zeitraum seit 2016 als
leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des
Referenzauftraggebers) darzulegen. Von diesen Referenzen müssen mindestens 2
Aufträge Migrationsleistungen beinhaltet haben die hinsichtlich der Art der
Datensätze und der Art der Migration einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad
aufweisen.
Die Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Die Systementwicklung
erfolgt nach den Anforderungen der Architekturrichtlinie des Bundes sowie des
IT-Grundschutz-Kompendiums. Der Auftragnehmer verfügt jederzeit über
ausreichend qualifiziertes Personal zur Ausführung des Auftrags. Es ist ein
Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen
Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden oder
einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer
Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Million Euro für
Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung), mit einer
aktuellen Gültigkeit vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland