Mikroskop FV3000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 426/044/2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mikroskop FV3000
Mikroskop FV3000
Feodor-Lynen 7
30625 Hannover
Mikroskop FV3000
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Angeschafft werden soll ein konfokales Mikroskop von Olympus (FV3000) für hochauflösende morphologische Analysen auf Einzelzellebene. Hierfür werden mindestens 1 Ox, 20x, 60x und 1 OOx Objektive benötigt. Für das Live-Cell-lmaging wird ein lnkubatorsystem benötigt, um die Zellen während der Analysen am Leben zu erhalten. Auch ist hierbei von Bedeutung, dass sowohl Aufnahmen und Analysen von Objektträgern als auch von Zellkulturplatten gemacht werden können. Wichtig ist zusätzlich der Autofokus beim Wechsel der Objektive sowie die Möglichkeit, einen Machine-Learning-Algorithmus für die Analysen nutzen zu können. Die Anschaffung des FV3000 bietet ebenfalls den Vorteil, dass Bestandteile des alten Mikroskops teilweise verbaut werden können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, das Mikroskop später mit Zusatzfunktionen auszustatten, ohne das Mikroskop einsenden oder ein neueres Modell anschaffen zu müssen. Wichtigste Kriterium: hochauflösenden Aufnahmen und Analysemöglichkeiten. Das Gerät FV3000 erfüllt alle Anforderungen vollumfänglich. Aufgrund der hohen Auflösung können die morphologischen Analysen optimal durchgeführt werden, der Autofokus funktionierte ebenfalls den Anforderungen entsprechend. Der Machine-LearningAlgorithmus war einfach bedienbar, zuverlässig anwendbar und konnte ohne Aufwand an dem jeweiligen Spezimen oder an die individuellen Anforderungen der Wissenschaftler angepasst werden. Das Modul für das lnkubatorsystem kann dem Mikroskop ohne zuzügliche Kosten hinzugefügt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multifermentationssystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 20034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland