Tausch und Erweiterung der Lizenzen für die BOARD Business Intelligence Software Referenznummer der Bekanntmachung: 2978
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Tausch und Erweiterung der Lizenzen für die BOARD Business Intelligence Software
Tausch bestehender und Zukauf weiterer Lizenzen der BI Software BOARD.
Stadt Hildesheim Markt 1 31134 Hildesheim
Die Stadt Hildesheim setzt seit 2013 die Business Intelligence Software BOARD ein. Durch die immer weitere Verbreitung innerhalb der Stadtverwaltung soll zur Sicherung des absehbaren Bedarfs ein Teil der bestehenden Lizenzen getauscht und zusätzliche Lizenzen beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Nach § 14 (4) Nr. 2 c VGV wird der Ausnahmetatbestand, dass wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, geregelt. Schutzrechte mit Ausschließlichkeitswirkung können zum Beispiel eigentumsähnliche Rechte darstellen. Zu den eigentumsähnlichen Rechten zählen unter anderem Lizenzen.
Im vorliegenden Fall ist beabsichtigt, vorhandene Lizenzen umzutauschen und neue zu kaufen. Lizenzen sind eigentumsähnliche Rechte und stellen somit Schutzrechte mit Ausschließlichkeitswirkung dar. Weiterhin ist festzuhalten, dass es sich um Lizenzen aus bestehenden EVB-IT Verträgen handelt. Diese EVB-IT Verträge wurden in der Vergangenheit mit der linkFISH Consulting GmbH abgeschlossen. Diese Veränderung von bestehenden EVB-IT Verträgen (Lizenzkauf und auch Wartung) schließt andere Dienstleister aus, da sie sich als Dritte nicht in die bestehenden Vertragsverhältnisse einbringen können. Weiterhin hat der Softwarehersteller ab dem 01.07.2019 das Lizenzmodell umgestellt. Nach Rückmeldung des Herstellers BOARD Deutschland GmbH ist die Firma linkFISH der einzige BOARD-Partner, der die Möglichkeit des Vertriebs von Kauflizenzen für den öffentlichen Dienst hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tausch und Erweiterung von Lizenzen für die BI-Controlling-Software
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDH7T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.