Entsorgung von gefährlichen Abfällen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 20210077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von gefährlichen Abfällen 2022-2024
Entsorgung von gefährlichen Abfällen vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
27793 Wildeshausen, 26209 Hatten, 27777 Ganderkesee, 27801 Dötlingen, 27798 Hude, 26203 Wardenburg, 26197 Großenkneten, 27243 Harpstedt
Der Landkreis Oldenburg beabsichtigt, die umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus der stationären Sammlung des Landkreises Oldenburg, die Durchführung einer mobilen Sammlung und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbebetrieben, Schulen etc. zum 01.01.2022 neu zu vergeben.
Die nachstehende Leistungsbeschreibung gibt wichtige Informationen über die kalkulationsrelevanten Strukturdaten. Weitere Informationen wie z.B. aus dem Abfallwirtschaftskonzept vom September 2018 finden sich im Internet unter https://www.oldenburg-kreis.de.
Nach einer allgemeinen Beschreibung des Entsorgungsgebietes folgt zur Orientierung der Bieter eine Darstellung der durch den Landkreis Oldenburg erfassten Abfallmengen in den Jahren 2020 und 2021. Anschließend werden die zur Ausschreibung anstehenden Entsorgungsleistungen im Einzelnen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Augustin Entsorgung Bremen GmbH&Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 28307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMGYY4J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).