Sanierung und Ausbau des Hallenbades Einsiedlerbach - Dämmung an technischen Anlagen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Ausbau des Hallenbades Einsiedlerbach - Dämmung an technischen Anlagen
Dämmung an technischen Anlagen
Hallenbad Einsiedlerbach, Einsiedlerbach 3, 31787 Hameln
Die Aquasport GmbH beabsichtigt das vorhandene Hallenbad Einsiedlerbach an Hameln teilweise rückzubauen, zu sanieren und mittels Erweiterung weiter auszubauen.
Die Gesamtleistung dieses Gewerks teilt sich im Wesentlichen auf in:
Dämmarbeiten an Trinkwasser- und Heizungsleitungen und Formstücken aus Mineralwolle AS-Qualität,
Trinkwasserleitungen und Formstücken aus Mineralwolle AS-Qualität hydrophobiert mit Blechmantel
Dämmarbeiten an rechteckigen Luftleitungen und Formstücken aus Mineralwolle AS-Qualität hydrophobiert,
Dämmarbeiten an rechteckigen Luftleitungen und Formstücken aus Mineralwolle AS-Qualität hydrophobiert mit
Blechmantel, Dämmarbeiten an rechteckigen Luftleitungen und Formstücken aus synth. Kautschuk, Dämmarbeiten an
runden Luftleitungen und Formstücken aus Mineralwolle AS-Qualität hydrophobiert, Dämmarbeiten an runden
Luftleitungen und Formstücken aus synth. Kautschuk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160
GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]