Ausstattung Kfz - Werkstatt AKS Lohne - Komponenten Lucas Nuelle Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2021-0255
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Kfz - Werkstatt AKS Lohne - Komponenten Lucas Nuelle
Lieferung Komponenten Lucas Nuelle
Adolf-Kolping-Schule Lohne
Klapphakenstr. 22
49393 Lohne
Hersteller Lucas Nuelle:
6 Kurssensoren im Kraftfahzeug;
25 Digital-Multimeter;
18 Uni Train Interface;
40 Uni Train Experimenter;
18 Uni Train Messzubehör;
6 Kurs Motoren;
1 Kurs DC/AC;
1 Kurs Batterie-Trenneinheit;
1 Kurs Pilotlinie;
1 Kurs DC/AC Abwärts;
1 Kurs Sicherheit;
1 Car Train HV-Batterie;
6 Kurs CAN;
6 Kurs LIN;
1 Kurs Flexray
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzliste (Angabe von mindestens 3 vergleichbaren
Aufträgen);
Formblatt 124 Eingenerklärung zur Eignung Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen
Beschäftigten
- Benennung der Person, die für die Leitung vorgesehen ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (sofern
verpflichtet)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den
Auftragsgegenstand mindestens 400.000,00 € (Mindestumsatz)
betrug.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.