Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-95
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld
Vergabe der Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Goslar beabsichtigt, im Auftrag der Gründungszentrum Clausthal-Zellerfeld GmbH die Vergabe des Betriebes des Gründungszentrums zum 01.01.2022 an einen kompetenten Betreiber zu vergeben, da die GmbH plant, die Aufgabe nicht selbst wahrzunehmen.
Es ist vorgesehen, dem zukünftigen Betreiber das Gebäude vollständig zur Verfügung zu stellen. Die wesentlichen Aufwendungen, die für die Vermietungsfähigkeit, den laufenden Betrieb und die Unterhaltung des Zentrums erforderlich sind, trägt dabei die GmbH.
Auf Basis dieser bereitgestellten Grundausstattung, die weit über das eigentliche Gebäude hinaus-geht, beschränkt sich der Betreiber auf die Übernahme von „Managementaufgaben“ (Mieterberatung, Unterstützung Fördermittelmanagement, Überwachung der Hausmeistertätigkeiten, Marketing u.v.a.m.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.