VPB/2SORV/DI0004-Rahmenvertrag Wartung EAS Referenznummer der Bekanntmachung: 6002174914-VpflABw
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VPB/2SORV/DI0004-Rahmenvertrag Wartung EAS
6002174914-VpflABw
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Wartung der Kassensysteme in den Truppenküchen der Bundeswehr
2 Jahre Grundlaufzeit mit Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB BAAINBw-B-V 043/04.2016
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Angebotsschlusstermin)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Angebotsschlusstermin). Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der drei wesentlichen Krankenkassen vorzulegen.
Bescheinigung in Steuersachen (oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Angebotsschlusstermin).
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Höhe lt. Musterrahmenvertrag) oder Erklärung darüber, dass diese in geforderter Höhe unverzüglich nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird (ggf. eine formlose Eigenerklärung, dass im Auftragsfall rechzeitig vor Vertragsbeginn das Zertifikat vorliegt).
Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Erklärung mit Angabe des in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten jährlichen Gesamtumsatzes.
3 Referenzen für eine Betreung des EAS-Systems mit EKS-Software über jeweils 2 Jahre kontinuierlich, unter Angabe der Auftraggeber.
Gemäß Musterrahmenvertrag samt allen Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit