Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kinderhospital.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit - Generalplanung
Generalplanung i.S. der Objektplanung und der TGA-Planung (Anlagegruppen 1 - 5 und 8) sowie Tragwerksplanung + Wärmeschutz für das Projekt "Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit" des Kinderhospitals Osnabrück am Schölerberg.
Kinderhospital Osnabrück am Schölerberg, Iburger Str. 187, 49082 Osnabrück
Der Verein "Kinderhospital-Verein zu Osnabrück" ist Träger des Kinderhospitals Osnabrück am Schölerberg als Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik mit bisher 44 stationären Betten und 24 tagesklinische Plätze im Niedersächsischem Krankenhausplan. Mit den Bescheiden vom 12.12.2017 und 18.12.2019 wurde der Versorgungsauftrag um 7 Betten und 7 Plätze auf insgesamt 51 Betten und 31 Plätze erweitert und im Niedersächsischem Krankenhausplan 2020 aufgenommen.
Ziel der Baumaßnahme am Standort in Osnabrück ist, die erforderlichen Flächen für die erweiterte Versorgung mit 7 Betten und 3 Plätzen in deeskalierender Planung / Bauweise bereitzustellen. Die verbleibenden 4 tagesklinischen Plätze werden am Standort in Twistringen untergebracht.
Schwerpunkt der Maßnahme ist die Erweiterung der Intensivüberwachung und Intensivpflege in Form einer neuen Station 5 mit insgesamt 13 aufstellbaren Betten.
Die bisherige Zielplanung (siehe Anlage 1) sieht hierfür überwiegend Flächen im Bestand vor, welche direkt an die bereits vorhandene Station 1 "Intensivpflege" im Gebäude 6 Untergeschoss angrenzt. Hierdurch können bereits vorhandene Funktionsstellen, wie die Notaufnahme, Bewegungsraum sowie der Außenbereich gemeinsam genutzt werden. Hierzu muss die dort befindliche Station 3 in das Gebäude 1 ins Erdgeschoss u. 1. Obergeschoss (ehem. 5. Bauabschnitt) verlegt werden. Weitere Flächen sind in dem darüberliegenden (Gebäude 6 EG) Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) erforderlich. Der Träger stellt den mit Eigenmitteln finanzierten Bereich für die Krankenhausnutzung zur Verfügung.
Die BGF des zu bearbeitenden Gebäudes beträgt ca. 1.286 m².
Vorbefasstes Büro: Hüdepohl - Ferner GmbH, Osnabrück.
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-4
Stufe 2: LPH 5-6
Stufe 3: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremienbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei oder wird spätestens zur Verhandlungsstufe zur Verfügung gestellt. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "KiHo_OS_Honorar_Generalplanung.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.huedepohl-ferner.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VR0HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.