Neubau ZK-Diepholz - GP-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKD-ZKL_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kliniken-lkd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ZK-Diepholz - GP-Leistungen
Neubauplanung zum Zentralklinikum im Landkreis Diepholz am Standort Twistringen-Borwede als Generalplanerleistungen, bestehend aus:
> Objektplanung für Gebäude und Innenräume (HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und Anlage 10)
> Objektplanung für Freianlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und Anlage 11)
> Fachplanung derTragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1 und Anlage 14)
> Fachplanung der technischen Gebäudeausstattung, AnlGrp 1-8 (HOAI Teil 4, Abschnitt 2 und Anlage 15)
> Beratungsleistungen und Fachbauleitungen zur Bauphysik (HOAI Anlage 1)
> Brandschutzkonzeption/-nachweis und Fachbauleitung (nach AHO-Schriftenreihe Heft-Nr. 17)
> Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (nach AHO-Schriftenreihe Heft-Nr. 15)
Baufeld der Neubauplanung: Twistringen-Borwede
Die Ausloberin beabsichtigt die Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Diepholz zu einem Zentralklinikum. Im Zuge des Planungswettbewerbes
„Zentralklinikum Landkreis Diepholz“ wurden Leitideen für die städtebauliche Grundkonzeption des Campusareals am Markt abgefragt. Hierbei war
für den langfristigen Entwicklungshorizont des gesamten 9 ha großen Klinikcampus ein städtebauliche Masterplanung als Leitidee aufzusetzen, welche die raumordnerische Planung, das Aufsetzen eines übergeordneten Freianlagenkonzeptes, sowie die Abgrenzung der Teilflächen, die sich für das Zentralklinikum als geeignet erweist, aufzeigt. Darüber hinaus war die Erarbeitung einer vorentwurfsähnlichen Architekturkonzeption für den Neubau des Zentralklinikums Diepholz gefordert, mit dem Ziel einer baumassenklärenden Strukturplanung nach Funktionsbereichen des Klinikums, der Visualisierung einer vertiefenden Architekturidee für eine krankenhausspezifische Nutzung unter Berücksichtigung einer energie- und ressourcenschonenden Bauweise und der Entwicklung einer Konzeption zur Freianlagengestaltung.
Auftragsgegenstand sind Generalplanerleistungen für den Neubau des Zentarlklinikums – nebst zugehöriger Frei-/Verkehrsflächen - am Standort Twistringen-Borwede. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Planungsdisziplinen umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, die Fachplanungen Tragwerk, Technische Gebäudeausrüstung mit Medizintechnik, die Beratungs-/Sachverständigenleistungen zu Bauphysik, Brandschutz sowie zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Die Beauftragung dieser Generalplanerleistungen erstreckt sich zunächst bis zur Genehmigungsplanung. Als Basis für die interdisziplinären GP-Leistungen gilt die im Planungswettbewerb eingereichte Wettbewerbsarbeit, die durch den GP auf Grundlage der Planungsaufgabe nebst den zugehörigen Anlagen zu erstellen war. Für die zu planende Bauaufgabe existieren folgende Rahmenbedingungen:
> Neubau der somatischen Klinik mit insg. rund 22.400 m² Nutzfläche für die wesentlichen Funktionsstellen 1.00 – 5.00 nach DIN 13080;
> Planerische Umsetzung der ausloberseitigen Leitideen zum Betrieb des neuen Zentralklinikum;
> Umsetzung des Leitgedanken des "nachhaltigen Krankenhauses" als gesamtheitliches Konzept;
> Herrichten der Außenanlagen unter berücksichtigung einer ganzheitlichen Campusgestaltung;
> Sicherstellung einer konfliktfreien verkehrlichen und fußläufigen Klinikandienung innerhalb des Campusareals;
> Investitionsvolumen von rund 195,00 Mio.€ brutto (für KG 200 bis KG 700) ohne KG 473 und KG 620;
> Realisierung voraussichtlich in einer los-/gewerkeweise Einzelvergabe (eine teilfunktionaler Vergabe an einen Generalunternehmer bleibt der
Auftraggeberin vorbehalten);
> Vertragsschluss an den Generalplaner voraussichtlich Ende 09/2021, mit rund 1-jährigen Planungszeit bis zur Einreichung der Genehmigungsplanung und Baurealisierung inkl. Inbetriebnahme bis möglichst Ende 2028.
Insgesamt verfolgt die Auftraggeberin die Absicht, die hohen Anforderungen an ein optimales therapeutisches Umfeld mit den städtebaulichen und
planungsrechtlichen Standortbedingungen in der Art zu vereinen, dass räumlich-bauliche Bedingungen für einen zukunftsweisenden
Behandlungsstandard geschaffen werden. Im Anschluss an den durchgeführten Planungswettbewerb mit beschränkter Teilnehmeranzahl wurden die beiden Preisträger gem. Preisgerichtsentscheidung zur Angebots-/Verhandlungsphase eingeladen.
Preisgerichtssitzung fand am 20.+21.07.2021 statt
> Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse: 2021/S 171-447211
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen zum Neubau Zentralklinikum Diepholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ludes.net/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensstufe 1: offener Teilnahmewettbewerb
> Bewerberauswahl anhand Bewerbungsbogen gemäß bekannt gemachter Teilnahmebedingungen;
Verfahrensstufe 2: nicht-offener Planungswettbewerb
> Einladung der zwölf ausgewählten Teilnehmer
> Bekanntgabe der zwei Preisträger nach preisrichterlicher Bewertung der Wettbewerbsarbeiten;
Verfahrensstufe 3: Angebots-/Verhandlungsphase
> Einladung der zwei Preisträger zur Angebotsverhandlung
> Verhandlungsverfahren mit Preisträgern bis Zuschlagserteilung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch Verfahrensteilnehmer einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§160ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1 genannte Auftraggeberin sowie in Kopie an die Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.2 zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§160ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Satz1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Abs.2 und §169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB möglich. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs.2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs.3 Satz1 Nr.1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§160 Abs.3 Satz1 Nr.2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§160 Abs.3 Satz1 Nr.3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/