Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung für 2022 und 2023

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barsinghausen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung für 2022 und 2023

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65310000 Stromversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung, die im Eigentum der Stadt Barsinghausen stehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Barsinghausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung, die im Eigentum der Stadt Barsinghausen stehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dieser Bekanntmachung bekundet die Stadt Barsinghausen gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, mit der Stadtwerke Barsinghausen GmbH einen Stromlieferungsvertrag zu dem in II.2.4. genannten Vertragszweck abzuschließen. Von Interessenbekundungen und/oder Angeboten ist daher abzusehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Stadt Barsinghausen ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Die Voraussetzungen für eine sog. Inhouse-Vergabe sind vorliegend erfüllt (108 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB). Die Stadt Barsinghausen übt über die Stadtwerke Barsinghausen GmbH eine ähnliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus (Kontrollkriterium). Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der Stadtwerke Barsinghausen GmbH dienen der Ausführung von Aufgaben, mit denen die Stadtwerke Barsinghausen GmbH von der Stadt Barsinghausen betraut wurde (Wesentlichkeitskriterium). Zur Bestimmung des prozentualen Anteils wurden die Arbeitszeitanteile der letzten drei Jahre gem. § 108 Abs. 7 GWB herangezogen. Der prozentuale Anteile der Arbeitszeit für Tätigkeiten, mit denen die Stadtwerke Barsinghausen GmbH von der Stadt betraut wurde liegt bei

a) 89,0 % (2018)

b) 88,9 % (2019)

c) 88,7 % (2020)

Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung an der Stadtwerke Barsinghausen GmbH (Beteiligungskriterium). Sämtliche Geschäftsanteile an der Stadtwerke Barsinghausen GmbH hält die Stadt Barsinghausen. Mit dieser Bekanntmachung bekundet die Stadt Barsinghausen gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, den unter II.2.4 genannten Vertrag mit der Stadtwerke Barsinghausen GmbH abzuschließen. Von Interessenbekundungen und/oder Angeboten ist daher abzusehen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit der vorstehenden Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag anzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Unternehmen die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im Wege des Nachprüfungsverfahren geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter VI.4.1) genannten Stelle zu beantragen ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2021

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